Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 09.02.2016, 22:47 Uhr

WEchselmodell die Zweite

Du kannst Doch umziehen und nimmst dann das Kind jedes Wochenende.

Das ABR würde Dir m.E. In der derzeitigen Konstellation im Streitfall gar nicht zugesprochen, da das eine räumliche Veränderung für das Kind bedeutet. Das ABR beim KV, der ein unverändertes Umfeld für das Kind bietet, ist da wesentlich wahrscheinlicher.

Vielleicht stimmt der KV auch zu. Allerdings weißt Du dann nicht, ob es zur Einschulung immer noch so ist.

 
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