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Geschrieben von likla am 31.01.2015, 14:58 Uhr

Vaterschaftsanerkennung vor Gericht zum zweiten mal??

Hallo ihr lieben, ich hoffe ich bin im richtigen Forum, wenn nicht dann entschuldigt bitte, bin neu. :)

Also es geht darum. Der Erzeuger meines Sohnes zweifelt die Vaterschaft an. Im November hatten wir bereits einen Termin vor Gericht, wo er natürlich nicht erschien. Der Richter hat dann trotzdem einen Vaterschaftstest angeordnet und sagte, dass er das Urteil per Post rausschickt und auch, dass die Unterlagen für den Test geschickt werden. Nun habe ich bis heute nichts bekommen, weder die unterlagen für den Test, noch das Urteil. Heute bekam ich dann Post, dass für ende Februar ein Termin vor Gericht ist, bei dem mir die Teilnahme freigestellt ist. Eine Beistandschaft vom Jugendamt hat der kleine auch. Nun habe ich den erzeuger gefragt, ob er auch Post hat, dies verneinte er, jedoch meinte er, dass er bereits einen Test gemacht hat und angeblich wurde ihm gesagt, dass ein neuer Termin nur wäre, wenn der Test negativ wäre. Mir kommt das alles ein wenig komisch vor, habt ihr einen Rat für mich? Oder eine Ahnung, worum es bei dem nächsten Termin gehen könnte? Es wurde ja noch kein Vaterschaftstest gemacht, da kann der Test ja nicht negativ sein...

Liebe grüße :-)

 
8 Antworten:

Re: Vaterschaftsanerkennung vor Gericht zum zweiten mal??

Antwort von Patti1977 am 31.01.2015, 15:25 Uhr

du warst mit dem kind nicht beim test also kann auch keiner gemacht worden sein, seh ich das richtig?

ich würde montag auf dem JA aufschlagen und fragen wozu der termin dient. alles andere wäre jetzt ein ratespiel hier.

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Re: Vaterschaftsanerkennung vor Gericht zum zweiten mal??

Antwort von likla am 31.01.2015, 16:14 Uhr

Ja richtig, wir haben noch keinen Test gemacht, deswegen wundert mich das ein wenig.

Werde Montag auf jeden Fall direkt da anrufen & hoffe, dass sie da mehr wissen :-/

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Re: Vaterschaftsanerkennung vor Gericht zum zweiten mal??

Antwort von Soie am 31.01.2015, 16:49 Uhr

Wie alt ist dein Sohn? Sieht er ihn alleine? Vielleicht hat er ja heimlich eine Speichelprobe von deinem Sohn gemacht und dann an das Gericht geschickt.

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Re: Vaterschaftsanerkennung vor Gericht zum zweiten mal??

Antwort von Patti1977 am 31.01.2015, 17:31 Uhr

geht ja nicht ohne probe der mutter.

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Re: Vaterschaftsanerkennung vor Gericht zum zweiten mal??

Antwort von likla am 31.01.2015, 19:22 Uhr

Mein Sohn wird 2 Jahre alt, eine heimliche Speichelprobe ist ausgeschlossen, er hat den kleinen noch nie gesehen, da er keinerlei Interesse hat :/

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Re: Vaterschaftsanerkennung vor Gericht zum zweiten mal??

Antwort von Aprilscherz2000 am 01.02.2015, 12:47 Uhr

WEnn keine Probe des Kindes und Dir vorliegt, kann ja kein Ergebniss da sein.Und da es dir freigestellt wurde daran teilzunehmen, denke ich mal das der Richter einfach mal nochmal schauen will, ob der (mutmaßliche) Erzeuger zur Mitarbeit bereitschaft zeigt. Und der Spruch des Erzeugers, das der TErmin nur anfällte, da er vermutet das es negativ ist - zeigt einfach nur sein Nativität :-)

LG Chrissie

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Ist bei mir zwar schon 11jahre her......

Antwort von sterntaler82 am 01.02.2015, 12:59 Uhr

Als die Vaterschaft für meinen ältesten Sohn geklärt wurde gab es auch einen gerichtstermin wo es mir freigestellt war hin zu kommen. Bin damals hin wurde vom Richter gefragt ob jemand anderes der Papa sein könnte das habe ich verneint ein vaterschaftstest wurde angeordnet und was kam heraus? Er ist der Vater.
Wahrscheinlich ist es bei euch das gleiche da auch du beim vaterschaftstest deine probe abgeben musst sonst kann der vor Gericht nicht gewertet werden.
Lg

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Wie will er denn den Test gemacht haben ?

Antwort von Sternenschnuppe am 01.02.2015, 13:18 Uhr

Frag ihn doch mal.
Wir hatten einen Termin wo der Test angeordnet wurde, dann bekam ich Post bis wann ich die Blutabnahme machen lassn muss.
Kinderarzt verschickte alles, musste mich ausweisen, Fingerabdruck und Blut von mir, Blut vom Kind und Fußabdruck.
Keine Ahnung wo Ex das machte.

Paar Wochen später kam das Ergebnis und danach gab es einen neuen Termin wo die Anerkennung dann richterlich ersetzt wurde.
Ex kam nie zu Gericht, der schickte nur seinen Anwalt.

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