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Geschrieben von Sternenschnuppe am 25.12.2013, 14:16 Uhr

Wie genau sind gerichtlich festgelegte Umgangspläne für ein Jahr ?

Hallo
Ein guter Freund von uns muss mal wieder vor Gericht.
Letzter Umgangsvergleich beinhaltete mal wieder Erziehungsberatung.
Die KM verweigert aber mal wieder.
Ändert Handynummern, schickt Briefe zurück, geht nicht zu den Terminen.

Nun hat die Beratungsstelle das ans Gericht gegeben wieder.
Zusätzlich hat die Anwältin unseres Freundes einen Jahresplan beantragt.

Weiss jemand von Euch wie detailliert sowas sein kann ?

Solange Umgänge vom Gericht schriftlich festgelegt werden mit Ordnungsgeld belegt werden klappt es.
Alles was selbst erarbeitet werden soll scheitert.

Konkret stehen im nächsten Jahr 2 Familienfeiern an zu dem der Vater sein Kind mitnehmen möchte. Die Geburtstage der Halbschwestern und des Vaters.
Ferienregelung etc.
Kann man das alles schon mit festlegen lassen ?

P.S. Jegliche Kommunikation der KM wurde eingestellt nachdem der Richter sagte sie bräuchten fürs GSR ein Minimum an Kommunikation.

Danke für Eure Erfahrungen.

 
5 Antworten:

Re: Wie genau sind gerichtlich festgelegte Umgangspläne für ein Jahr ?

Antwort von Holzkohle am 26.12.2013, 2:08 Uhr

als Grundsatz haben wir ja schon mal - alle zwei Wochen übers WE, die halben Ferien. DAS kann man entweder privat oder gerichtlich festsetzen lassen oder übers JA - allerdings fällt der ganze lustige Jahresplan in dem Moment, wo Kind krank wird, Vater mal arbeiten muss usw. Sprich - so wirklich PLANEN kann keiner, weder der KV, die KM oder das Gericht, einen Umgang.

Und der KM sollte bewußt sein, wenn sie sich gegen jedwede Beratungstermine sperrt oder den Umgang bewußt einschränkt, dass der KV vor Gericht unter Umständen mehr Glück hat als sie.

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Re: Wie genau sind gerichtlich festgelegte Umgangspläne für ein Jahr ?

Antwort von Sternenschnuppe am 26.12.2013, 8:05 Uhr

Danke für Deine Antwort.
Unser Freund kann planen. Sein Urlaub für 2014 steht fest.
Große väterliche Familie die auch unterstützen würde , weil seine Frau auch arbeitet und die Töchter ja auch betreut werden müssen im Notfall.

Kind krank kann immer passieren, musste sie bisher aber wohl nie nachweisen.
Das soll laut seinem Anwalt auch mit rein sowie ein Ordnungsgeld.
Problem ist das alles Lügen sind und keiner bisher überprüft.

Privat klären geht nicht. Für jedes Zeugnis des Kindes muss er vor Gericht ziehen. Hat ja noch kein Sorgerecht bisher.

Zuletzt verschob er Schichten, nahm Urlaub oder Überstunden um die Termine bei der Beratung zu halten. Sie weinte dort weil sie so einen strengen Chef hat, Angst den Job zu verlieren.
Durch Zufall kam raus dass sie H4 bekommt, noch nie gearbeitet hat.
Alles Schikane.
Daher möchte er soviel ausurteilen lassen wie möglich.
Ihr das Kind zu nehmen liegt ihm fern eigentlich.
Würde ihn natürlich sofort aufnehmen wenn notwendig und anders nicht lösbar.
Er möchte nur endlich Beständigkeit.

Das geht wohl schon seit 8 oder 9 Jahren so.

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Zum Thema selbst kann ich nichts beitragen, aber ich würde losschlagen - gewaltig!

Antwort von Ralph am 27.12.2013, 9:44 Uhr

Hallo,

bei dieser Konstellation - sehr engagierter Vater/alles sabotierende Mutter - würde ICH das ASR und das ABR beantragen und das Kind zu mir holen, sofern das gesamte Umfeld des Vaters das mitträgt. Das ist zwar ein kompletter Strategiewechsel und neuer Lebensentwurf, aber ganz ehrlich, ich würde das an seiner Stelle mit dem Anwalt einmal durchsprechen, inwieweit es da Erfolgsaussichten gibt. Dann hätte er im Interesse des Kindes Kontinuität, er selbst weniger Streß, und die Mutter, sofern interessiert, käme in die Pötte, garantiert.

Viele Grüße
Ralph

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Achso... Nachtrag...

Antwort von Ralph am 27.12.2013, 9:47 Uhr

... ich registriere jetzt erst, daß das Kind dem Kleinkindalter entwachsen ist. Das Kind sollte natürlich mit dem Wechsel des Lebensmittelpunktes einverstanden sein.

Ralph

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Danke Ralph

Antwort von Sternenschnuppe am 27.12.2013, 10:48 Uhr

Das hat er vor Jahren alles schon gemacht.
Bisher ohne Erfolg.

Durch die ganzen Abbrüche von ihr und lange Klagewege konnten Kind und Vater nie eine beständige Bindung aufbauen.
Betreute Umgänge durch einen ihrer Freunde gab es meist.
Sobald die Betreuung wegfiel war das Kind immerzu krank.

Sein Wunsch ist daher ein durchsetzbarer Jahresplan mit Übernachtungen um eine gescheite Bindung zu bekommen.
Alle 2 Wochen 6 Stunden Umgang langt nicht um 2 Wochen Manipulation zu neutralisieren.
Kind hat nur die Mama und liebt sie.
Soll es ja auch.

Vor Gericht sprach das Kind zuletzt ganz anders als vor unserem
Freund.
Beispiel : Es liebt es wenn die kleinen Schwestern dabei sind.
Vor Gericht ( zum Verfahrensbeistand ) sagt es , der Papa soll auch mal alleine was machen. Es geht alles zu schnell.
So dann auch der Vergleich.
Beim ersten Umgang große Trauer weil der Vater alleine kam und die Geschwister nicht dabei sind und auch nicht geholt werden durften.
Es ist noch nicht so weit.

Er hat jetzt bei uns gesehen wie schnell man zu Kindern kommt
Das motiviert ihn sehr. Aber er will nix falsch machen

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