Weihnachtsfrau
Es handelt sich um einen Umzug mit Kind (GSR) in 35 km Entfernung zum Arbeitsort hin. (nein, ein Umzug ohne Kind kommt nicht in Frage! Ja, ich würde mich an den Umgangskosten beteiligen!) Eine Ausübung der Tätigkeit am derzeitigen Wohnort ist kaum möglich, da bei regelmäßig abzuleistenden Bereitschaften ein Vorort-Einsatz binnen 15 Minuten nötig ist. Hat schon einmal jemand erlebt, dass das ABR dem bisher-nur-Umgangselternteil zugesprochen wurde und der eigentlich umzugswillige-schonimmer-Betreuungselternteil das auch nicht mehr rückgängig machen konnte indem er nicht umzog? Bisher dachte ich, bei solchen Verhandlungen wird entschieden, ob das betreffende Elternteil umziehen darf. Aber NEIN, weit gefehlt, es wird dann immer gleich über das ABR als solches entschieden. Fällt die Entscheidung gegen Umzug heißt das für den bisher betreuenden Elternteil den Verlust des ABR. Wer hat Erfahrungen? VG, W.
Sternenschnuppe
Antwort auf Beitrag von Weihnachtsfrau
35km würden für ihn welchen Mehraufwand bedeuten ? Job ist schon ein starkes Argument für Dich. Soweit ich weiss hast Du aber ein Schulkind oder ? Schule, Freunde,Hibbys, Bindungen etc. Da kann er eindeutig punkten wenn er das alles halten könnte wenn Kind bei ihm wohnt. Könnte er das ? 35km ansich sind ein Witz wenn es nur um den Umgangsweg geht, der Wegfall des oben genannten für ein Schulkind nicht. Gerade bei Deinem Exemplar von Ex würde ich mir sehr gut überlegen ob das kein Eigentor wird.
Holzkohle
Antwort auf Beitrag von Weihnachtsfrau
kurze Frage, habe ich das richtig verstanden: Wenn das Gericht per Eilverfahren über das ABR entscheidet, entscheidet es über das "gesamte" ABR auch für die Zukunft? Ich dachte immer, dieses ABR gilt dann temporär und NUR eben für diesen Umzug?!
Strudelteigteilchen
Antwort auf Beitrag von Weihnachtsfrau
Der Trick ist, das ABR ganz rauszulassen und stattdessen seine Zustimmung zum Umzug ersetzen zu lassen.
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