Für alleinerziehende Eltern

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von Anck-Su-Namun  am 20.05.2019, 15:33 Uhr

Unterhaltvorschuss

Nochmal zur Erklärung, mein Mann ist nicht der Vater meiner großen Tochter wo ich UVG beantragt habe. Uvg fällt ja weg wenn man heiratet. Jetzt haben wir uns getrennt und der leibliche Vater meiner großen Tochter hat noch nie für sie gezahlt.
Der Vater (mein Mann) zählt unterhalt für seine Tochter. Damit ich für die große UV bekomme, möchte das Amt was vorliegen haben, das es wirklich so ist. Sie sagte mir das die Betätigung des Finanzamtes ausreichend ist. Das habe ich erledigt und nun warte ich.

 
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