Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kravallie am 20.05.2019, 15:15 Uhr

Unterhaltvorschuss

ich habe im gleichen fall wie du eine Ablehnung des unterhaltsvorschusses für das gemeinsame Kind bekommen, allerdings sagte mir der sb, wenn ich genau und ausführlich beschreibe, warum der mann noch da wohnt, hätte ich u.u. eine Chance.
deswegen: wie Ursel schreibt, einspruch einlegen!
versuchen kostet nichts.
ist der leibliche vater von kind1 denn absolut nicht zahlungsfähig?

 
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