Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von UrselPursel am 19.05.2019, 20:22 Uhr

Unterhaltvorschuss

Hallo,

meine Empfehlung: Widerspruch einlegen. Wenn ihr getrennt lebend seid, weil die Ehe gescheitert ist, und er nicht der Vater deiner großen Tochter ist, hast Du einen Anspruch.

Die Trennung muss natürlich glaubwürdig sein, am besten alles darlegen, Ummeldung der Steuerklasse -sofern bereis erfolgt- nachweisen etc.

Ein Ablehnungsgrund liegt dann nicht vor, ein Auszug ist für die Bewilligung des UV für die nicht leibliche Tochter nicht sofort erforderlich.

Das UVG sagt, dass das Kind bei einem Elternteil leben muss (tut es, der Vater des Kindes lebt nicht mit dem Kind zusammen) und dass der Familienstand "getrennt lebend" sein muss. Nicht mehr, nicht weniger.

Ich weiß, dass ungern in solchen Situationen bewilligt wird, weil man das Getrenntleben innerhalb eines Haushaltes auch wunderbar fingieren kann.

Wenn Du aber alles glaubhaft darstellen und ggf. nachweisen kannst, darf die Behörde nicht ablehnen.

Möglicher Weise hilft auch eine gemeinsame Vorsprache mit deinem Mann. So könnte ein Wortprotokoll aufgenommen werden und später kann keiner mehr behaupten, das sei nicht wahr gewesen. Andernfalls würden sich ja auch beide des Sozialbetruges schuldig machen.

Auf jeden Fall dran bleiben!

Liebe Grüße, UrselPursel

 
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