Für alleinerziehende Eltern

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von spiky73  am 19.05.2019, 11:20 Uhr

Unterhaltvorschuss

Keine Ahnung, ob dir das hilft, aber mit einer erneuten Eheschließung erlischt der Anspruch auf UHV.

Jetzt bist du zwar wieder getrennt, aber immer noch nicht geschieden. Ich könnte mir vorstellen, dass der UHV erst dann wieder greift, sobald die Scheidung durch ist.

 
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