Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mamafürvier am 16.09.2009, 13:04 Uhr

Unterhaltsvorschuß vs. Titel Unterhalt KV

Der Titel bleibt in der Höhe bestehen wie es drauf steht und wenn neu berechnet werden muß muß ein neuer Titel mit neuem Betrag gemacht werden. Wenn er weniger verdient müßte es eigentlich in seinem Interesse sein sich neu berechnen zu lassen, weil er sonst auf den Betrag auf dem Titel zu verklagen ist.
Zumindest bekam ich diese Auskunft.
lG Kerstin

 
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