Geschrieben von mamafürvier am 16.09.2009, 13:04 Uhr |
Unterhaltsvorschuß vs. Titel Unterhalt KV
Der Titel bleibt in der Höhe bestehen wie es drauf steht und wenn neu berechnet werden muß muß ein neuer Titel mit neuem Betrag gemacht werden. Wenn er weniger verdient müßte es eigentlich in seinem Interesse sein sich neu berechnen zu lassen, weil er sonst auf den Betrag auf dem Titel zu verklagen ist.
Zumindest bekam ich diese Auskunft.
lG Kerstin
- Unterhaltsvorschuß vs. Titel Unterhalt KV - mariecarma 16.09.09, 12:37
- Re: Unterhaltsvorschuß vs. Titel Unterhalt KV - mamafürvier 16.09.09, 12:46
- Re: Unterhaltsvorschuß vs. Titel Unterhalt KV - mariecarma 16.09.09, 12:57
- Re: Unterhaltsvorschuß vs. Titel Unterhalt KV - mamafürvier 16.09.09, 13:04
- Re: Ah, Ok vielen dank erstmal - mariecarma 16.09.09, 13:08
- Re: Unterhaltsvorschuß vs. Titel Unterhalt KV - anahid 16.09.09, 13:25
- Re: Unterhaltsvorschuß vs. Titel Unterhalt KV - mamafürvier 16.09.09, 13:04
- Re: Unterhaltsvorschuß vs. Titel Unterhalt KV - mariecarma 16.09.09, 12:57
- Re: Unterhaltsvorschuß vs. Titel Unterhalt KV - mamafürvier 16.09.09, 12:46
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