Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mariecarma am 16.09.2009, 12:57 Uhr

Unterhaltsvorschuß vs. Titel Unterhalt KV

Aha, also muß er dann jetzt das was der Titel an Geld hergibt an die UVK zahlen und wenn die 2 Jahre rum sind , könnte mein Anwalt ihn anschreiben und darauf aufmerksam machen das er nun an mich zahlen muß? Tut er dieses nicht kann ich den Titel von jetzt nehmen wegen Lohnpfändung? Und was ist wenn er dann mehr verdient oder weniger? Fängt dann alles von vorne an mit dem ausrechnen??

Danke und LG

 
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