Geschrieben von mamafürvier am 16.09.2009, 12:46 Uhr |
Unterhaltsvorschuß vs. Titel Unterhalt KV
Wurde mir auch gesagt von ihm nichts anzunehmen. Als der KV meiner beiden Großen die Lohnpfändung bekam war der Titel Jahre alt. Der Titel ist und bleibt gültig.
lG Kerstin
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- Unterhaltsvorschuß vs. Titel Unterhalt KV - mariecarma 16.09.09, 12:37
- Re: Unterhaltsvorschuß vs. Titel Unterhalt KV - mamafürvier 16.09.09, 12:46
- Re: Unterhaltsvorschuß vs. Titel Unterhalt KV - mariecarma 16.09.09, 12:57
- Re: Unterhaltsvorschuß vs. Titel Unterhalt KV - mamafürvier 16.09.09, 13:04
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