Geschrieben von Lena_1922 am 22.06.2022, 8:34 Uhr |
Unterhaltsgeld
Die Düsseldorfer Tabelle ist immer schon für 2 Kinder gerechnet - also für das 1. und 2. Kind. Du bist da nicht berücksichtigt - deine Ansprüche kommen nach den Kindern.
In der Düsseldorfer Tabelle sind zwei Tabellen - eine in der Unterhalt mit Kindergeld gerechnet ist und eine (weiter unten) die heißt Zahlbeträge - dieser Betrag muss überweisen werden - hier sind 50 % Kindergeld für den Vater abgerechnet.
Abgezogen wird dann noch der Arbeitsweg und bis zu 4 % Altersvorsorge und Schulden die vor der Trennung entstanden sind.
Um an 500 € Unterhalt zu kommen muss dein Mann je nach Altersstufe über 2700 € netto haben - d.h. es bleiben 2200 für euch.
Die Berechnung des Unterhalts macht die Beistandschaft beim Jugendamt kostenlos - die berücksichtigen auch alle abzugsfähigen Kosten.
- Unterhaltsgeld - Kalinamalina 21.06.22, 21:38
- Re: Unterhaltsgeld - Pamo 22.06.22, 6:54
- Re: Unterhaltsgeld - Lena_1922 22.06.22, 8:34
- Re: Unterhaltsgeld - Pamo 22.06.22, 9:36
- Re: Unterhaltsgeld - Belly-Monkey 22.06.22, 10:23
- Re: Unterhaltsgeld - Kalinamalina 22.06.22, 10:39
- Re: Unterhaltsgeld - Lena_1922 22.06.22, 10:55
- Re: Unterhaltsgeld - Möhrchen 23.06.22, 12:29
- Re: Unterhaltsgeld - Kalinamalina 22.06.22, 10:39
- Re: Unterhaltsgeld - Chaka! 22.06.22, 15:16
- Re: Unterhaltsgeld - Lena_1922 22.06.22, 15:58
- Re: Unterhaltsgeld - leonessa 24.06.22, 1:18
- Re: Unterhaltsgeld - Lena_1922 24.06.22, 9:11
- Re: Unterhaltsgeld - Hexhex 24.06.22, 8:18