Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Lena_1922 am 22.06.2022, 8:34 Uhr

Unterhaltsgeld

Die Düsseldorfer Tabelle ist immer schon für 2 Kinder gerechnet - also für das 1. und 2. Kind. Du bist da nicht berücksichtigt - deine Ansprüche kommen nach den Kindern.

In der Düsseldorfer Tabelle sind zwei Tabellen - eine in der Unterhalt mit Kindergeld gerechnet ist und eine (weiter unten) die heißt Zahlbeträge - dieser Betrag muss überweisen werden - hier sind 50 % Kindergeld für den Vater abgerechnet.

Abgezogen wird dann noch der Arbeitsweg und bis zu 4 % Altersvorsorge und Schulden die vor der Trennung entstanden sind.

Um an 500 € Unterhalt zu kommen muss dein Mann je nach Altersstufe über 2700 € netto haben - d.h. es bleiben 2200 für euch.

Die Berechnung des Unterhalts macht die Beistandschaft beim Jugendamt kostenlos - die berücksichtigen auch alle abzugsfähigen Kosten.

 
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