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Geschrieben von Schippchen am 01.03.2013, 22:49 Uhr

Unterhalt rückwirkend einfordern?

Geht das irgendwie? Habe die Beistandschaft erst im Februar einrichten können, da meine Tochter seit Silvester dauerkrank war (die eine Erkältung löste die nächste ab... nerv, ich hasse diese Jahreszeit!). Dadurch kann das Jugendamt den Unterhalt für Januar nicht mehr einfordern.
Er hat aber da gearbeitet! Kann ich das Geld nun knicken? Musste wegen seinem Kooperationsunwillen bei meinem Nebenjob aufhören und nun liegt hier ein Stapel Rechnungen, von denen ich nicht weiss, wie ich sie nun tilgen soll, weil mir das Geld natürlich fehlt! Möchte ungern meine Großeltern anpumpen...

 
4 Antworten:

wann gefordert ?

Antwort von Keldana am 01.03.2013, 23:20 Uhr

Hast Du ihn vorher schon einmal zur Zahlung aufgefordert ??? Also per Einschreiben oder so ??? Dann ginge das auch rückwirkend.

Sollte aber die Beistandschaft der "erste" Versuch sein, Geld zu bekommen, dann kannst Du das knicken.

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Re: wann gefordert ?

Antwort von Schippchen am 02.03.2013, 0:05 Uhr

Dachte ich mir schon. Ich blöde Kuh hab nämlich nur mündlich gefordert und er pochte auf die Beistandschaft und dass er erst zahlt, wenn er dafür n Schreiben vom Amt bekommt.
100,- Euro hatte er mir gegeben, das haben wir auch per Quittung festgehalten. Dafür gabs dann hinterher noch wüste Beschimpfungen per SMS, weil er mir einen "Gefallen außerhalb der Absprachen" getan hätte und ich doch gefälligst zufrieden sein soll.

Ach man, ich HASSE diesen Kerl.

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Re: Unterhalt rückwirkend einfordern?

Antwort von ungewohnt am 02.03.2013, 8:40 Uhr

Versteh ich nicht, gibt es einen Titel oder nicht? Gibt es einen hat es nichts mit der Beistandschaft zu tun, ob er zahlen muss oder nicht.
Die schonen nur deine Nerven, da sie sich um die Eintreibung kümmern, haben aber nichts mit der Forderung zu tun.
Hast du keinen Titel: schnell nachholen......

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Re: Unterhalt rückwirkend einfordern?

Antwort von Schippchen am 02.03.2013, 21:27 Uhr

Die Frau vom Jugendamt, die die Beistandschaft mit mir eingerichtet hat, wollte sich den Titel von ihm unterschreiben lassen (mein Ex hatte vor der Tür gewartet, ich konnte jedoch gehen, bevor sie mit ihm sprach, da Kind zu Hause von einer Freundin betreut wurde und sie zudem von unserem schlechten Verhältnis wusste). Ob er es nun getan hat, weiss ich noch nicht, ich warte auf Post von ihr... wenn nicht, wollte sie ihn gerichtlich erwirken lassen, ich denke sie hat ihm das dann auch angedroht.
Sie meinte, den Unterhalt für Februar kann sie noch von ihm fordern, da der Monat noch nicht rum war, doch für Januar könne sie selbst nichts machen...

Kann ich das bei der Arge angeben, dass das von ihm noch aussteht? Ich beziehe in der Elternzeit noch Hartz 4, da ich aus zeitlichen und inzwischen auch gesundheitlichen Problemen nicht in meinen alten Beruf zurück kann (Gastronomie) und dann mit meiner nächsten Ausbildung anfange.

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