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Geschrieben von dr.snuggles am 20.11.2011, 10:10 Uhr

umgang bei verschiedenen lebensmittelpunkten

wie geht das am geschicktesten?
der kv kommt, genau wie vor der trennung, zwei we im monat. ich muss dann eh sonntags arbeiten. nun will ich ihn aber nicht hier in der bude haben. muss er sich ein hotel nehmen?

 
13 Antworten:

Re: umgang bei verschiedenen lebensmittelpunkten

Antwort von Strudelteigteilchen am 20.11.2011, 10:24 Uhr

Du mußt ihn nicht in Deiner Wohnung wohnen lassen. Wo er stattdessen unterkommt ist sein Problem. Wenn er keine Freunde/Verwandten vor Ort hat, muß er halt ein Hotel nehmen. Oder er nimmt das Kind mit zu sich nach Hause. Die Frage ist, was für ihn kosten- und zeitmäßig günstiger ist.

Doch so oder so: Es ist seine Baustelle, nicht Deine. Dein Job ist es, ihm das Kind zum ausgemachten Zeitpunkt in die Hand zu drücken und es zum ausgemachten Zeitpunkt wieder in Empfang zu nehmen.

Übrigens gibt es einen "Begleitservice" der Bahn im ICE zwischen ausgewählten Großstädten. Vielleicht eine Option?

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Re: umgang bei verschiedenen lebensmittelpunkten

Antwort von shinead am 20.11.2011, 15:02 Uhr

Wenn der KV das UmgangsWE in eurer Stadt verbringen möchte, dann muss er auch für die Übernachtungsmöglichkeit sorgen.

Er kann natürlich auch das Kind abholen und dann zu sich fahren/fliegen oder das Kind (je nach Alter) alleine zu sich fahren/fliegen lassen.

Die Kosten des Umgangs trägt grundsätzlich der Umgangsberechtigte Elternteil. Ausnahmen gibt es, wenn die räumliche Distanz nicht mit der Einverständnis des anderen Elternteils entstanden ist. Dann kann ein Richter die Kostenübernahme anders bestimmen.

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Re: umgang bei verschiedenen lebensmittelpunkten

Antwort von spiky73 am 20.11.2011, 16:59 Uhr

zwar kein konstruktiver beitrag, aber beim blick auf die überschrift hab ich erst mal lang und gründlich überlegt, was lebensmittel-punkte sind.

bis ich dann kapiert hab, dass es um lebens-mittelpunkte geht...

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spiky

Antwort von Joni76 am 20.11.2011, 17:09 Uhr



Da gings Dir wie meinem Vater. Der war mal mit meiner Schwester einkaufen und in der Drogerie-Abteilung meinte er dann so zu ihr: Sag mal, was ist den Golden-Gel?
In Wirklichkeit wars aber Gold-Engel (Haartönung o.ä.)



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Re: umgang bei verschiedenen lebensmittelpunkten

Antwort von Petra28 am 20.11.2011, 17:26 Uhr

Ich sehe es förmlich vor mir: der Vater wird behaupten, der Lebensmittelpunkt sei bis x sein Wohnort gewesen, Du seist ohne seine Einwilligung nach B gezogen, wahlweise, es hätte nur eine Einwilligung für einen bestimmten Zeitraum gegeben, etc.pp...

Aber ganz davon ab - was ist das Beste für das Kind? Jedes zweite Wochenende mit seinem Vater im Hotel?

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Re: umgang bei verschiedenen lebensmittelpunkten

Antwort von Terkey235 am 20.11.2011, 17:50 Uhr

Als praktischen Tipp würde ich vorschlagen, dass er sich statt Hotel mal bei airbnb (oder anderen Portalen dieser Art) umschaut und sich nette Wohnungen/Apartments tageweise oder für das Wochenende sucht. Dort ist mehr Platz zum Spielen etc., es ist oftmals günstiger, manchmal sind Räder dabei, man kann sich was kochen usw. Gerade in Xberg ist viel im Angebot. Mein Schwager in Spee wird seine Wohnung dort wahrscheinlich auch demnächst anbieten, weil er wieder mehr in Norddeutschland sein wird. Das wäre z.B. direkt bei dir um die Ecke. Ein Freund von uns ist immer monatsweise in B und lebt dann nur in airbnbs. Vielleicht wäre das eine Alternative? Ich selbst hab nur positive Erfahrungen gemacht.

LG terkey

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das klingt gut

Antwort von dr.snuggles am 20.11.2011, 18:37 Uhr

airbnbs! hotel finde ich auch irgendwie kappes für den kleinen.
ich fürchte nur, dass das alles nicht lange gutgehen wird und ich bald zu hören bekomme, dass er nicht kommen kann. das ist ja ganz schön teuer für ihn.

bahnfahren darf das kind noch nicht alleine.

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Re: das klingt gut

Antwort von Terkey235 am 20.11.2011, 19:47 Uhr

Die Zeit, bis der Kleine alleine mit "Kids on Tour" fahren darf, ist ja absehbar. Vielleicht kannst du dich mit dem KV finanziell irgendwie einigen? Wenn er ihn freitags abholt und sonntags wiederbringt, wäre es vermutlich zu stressig, oder? Wäre es ok für dich, wenn er sonntags in deiner Wohnung wäre, wenn du arbeitest? Wie schätzt du denn denn sein Verlangen seinen Sohn zu sehen ein? Ich denke, du musst die Sache einfach mal auf dich zukommen lassen. Zwischen euch ist noch nichts geregelt und alles ganz frisch. Ihr müsst, wenn sich die Wogen zumindest etwas geglättet haben, über Lösungen nachdenken. Unter Umständen verändert sich der KV doch auch noch beruflich und findet langfristig etwas in Berlin? Oder er überlegt sich, in die Nähe zu ziehen, z.B. Potsdam, Magdeburg etc.? Selbst wenn alles so bleibt und der Umgang nur einmal im Monat stattfindet, wäre ja zumindest eine Regelmäßigkeit gegeben.

Jetzt lass dich erstmal drücken. Ist ja alles schwer genug

LG terkey

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terkey

Antwort von dr.snuggles am 20.11.2011, 20:16 Uhr

das ist leider ein bisschen schlimm. sein verlangen, das kind zu sehen, ist auch nciht gerade groß. er sieht aktuell nur sich und sein leid, für andere ist wenig platz.
türlich können die jungs hier in der wohnung sein, wenn ich arbeite. das ist ja auch echt bescheuert. vor allem für den armen oskar. ich wünschte, der papa würde ihn anrufen, ich kann nicht alles so subjektiv erklären. ich versuche, fair zu bleiben, versichere dem kind, dass sein papa ihn abgöttisch liebt, mich halt nicht mehr. ich ihn eben auch nicht, dass oski unserer liebe aber sicher sein kann.
danke, dass ich mich hier ausheulen darf. das tut gut. zum glück habe ich so viel abwechslung, dass keine zeit für zu viel trauer ist. hauptsache, meinem kind geht es gut.

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@shinead ist leider nicht generel so...

Antwort von babyproject am 20.11.2011, 21:26 Uhr

also mein Ex ist auch einfach ohne das vorher abzuklären 160 km weg gezogen hat dann erstmal 2 Jahre den Umgang fast voll (einmal pro Jahr) ausgesetzt sich nicht gemeldet, dann 2010 (was ich nie verstehen werd warum er das wollte) den Umgang gerichtlich regeln lassen auf ein WE im Monat und ich wurde dazu "verdonnert" einen Teil der Strecke und somit auch die Kosten zu übernehmen, ich hab es gern getan für den Kleinen aber es ist leider nicht so daß der umgangsberechtige ET dafür sorgen muss wie die Kids wohin kommen

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Re: terkey

Antwort von Terkey235 am 20.11.2011, 22:53 Uhr

Deinem Kind geht es aber nur dann richtig gut, wenn es dir auch gut geht. Also denk auch an dich. Klar, dass der Herr Ex nun seine Wunden leckt. Mit deiner Entscheidung und dem Rauswurf hatte er sicher nicht gerechnet. Ich hoffe sehr für Oskar und auch für euch als Eltern, dass nach einer bestimmt blöden Trennungsphase irgendeine Basis gefunden werden kann.
Du hast immerhin schon bewiesen, dass du gut klar kommst. Somit fallen so Sachen wie Umzug, Wohnungssuche etc. schon mal flach und auch für den Lütten ändert sich das Umfeld nicht. Wenn Papa nicht zum Totalausfall mutiert, wird sich der Rest bestimmt finden.

LG terkey

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@babyproject

Antwort von shinead am 21.11.2011, 8:35 Uhr

Doch, die generelle Regelung besagt, dass der umgangsberechtigte ET die Kosten übernehmen muss.
Bei euch hat ein Richter eine andere Entscheidung getroffen. Die kann ich zwar nicht nachvollziehen, weil der KV die Distanz "verusacht" hat, aber das Urteil wurde so gesprochen.
Ehrlich gesagt hätte ich dafür meinem Anwalt die Ohren lang gezogen!

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Re: @shinead

Antwort von babyproject am 21.11.2011, 21:39 Uhr

Die Umgangsverhandlung fand ohne Anwälte statt, ja die Richterin hatte das so entschieden, inzwischen ist das alles Makulatur da der KV seit März untergetaucht ist eh keinen Umgang mehr pflegt...

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