Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 25.01.2018, 12:30 Uhr

Taktisch

Wenn Du taktisch denkst, solltest Du Dich deutlich VOR KiGa-Start des Kindes trennen.

Falls es bei einer Trennung zum Streit um das Kind kommt, wird ein Gericht zunächst mal versuchen, den Status Quo aufrechtzuerhalten. Im Moment ist Eure Aufteilung die, daß Du das Kind betüdelst und er die Kohle ranschafft. Im Falle einer Trennung wird diese Aufteilung berücksichtigt und er hat kaum Chancen, das ABR zu erhalten.

Wenn aber in eineinhalb Jahren die Aufteilung anders ist, kann die Entscheidung eines Gerichts auch anders ausfallen. Ganz besonders dann, wenn Du aus der gemeinsamen Wohnung raus mußt und deswegen evtl. das Kind den KiGa wechseln müßte. Dann zählt für den Status Quo, daß der Vater für das Kind die gewohnte Wohnung und den gewohnten KiGa erhalten kann, und es ist deutlich wahrscheinlicher als jetzt, daß er im Streitfall das ABR bekommt.

So oder so - ich empfehle den Besuch einer einschlägigen Beratungsstelle (die üblichen Verdächtigen wie Caritas, Diakonie, AWO... bieten sowas oft an, auch das Jugendamt kennt meistens Ansprechpartner) und/oder eines Anwalts. Den Anwalt brauchst Du bei einer Scheidung sowieso, und in punkto "strategisches Vorgehen" sollte ein guter (!) Anwalt sich am besten auskennen.

 
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