Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 17.07.2015, 15:58 Uhr

Täusche ich mich da so?

Tatsächlich kann er die KM dazu "verdonnern" die Kosten des Umgangs zu übernehmen.

Grundsätzlich finde ich schon, dass es etwas anders sein kann, wenn der KV im Ort wohnt. Gerade wenn Kinder älter und selbstständiger werden, können so Besuche "zwischendurch" ermöglicht werden.

Zu der klassischen "alle 14-Tage am Wochenende"-Regel, gehört ja eigentlich auch ein Abend in der Woche. Wenn jetzt der KV (im schönsten Berufsverkehr) die 50 Kilometer überwinden muss, bis er seine Kinder sehen kann, dann geht ihm da gerne mal 1 bis 1.5 Stunden Umgangszeit flöten. Toll muss er das also definitiv nicht finden.

 
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