Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Leena am 03.11.2005, 15:22 Uhr

Steuererklärung

Irgendwie habe ich - als Finanzbeamte - langsam chronisch das Gefühl, bei so ziemlich jeder zweiten Scheidung mindestens "bedient" sich einer der Ex-Ehegatten des Finanzamtes, um sich am anderen zu "rächen", egal, ob durch Antrag auf getrennte Veranlagung, Verweigerung der Unterschrift bei Zusammenveranlagung, oder am besten noch eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung... :-(

Wie sieht es denn rechtlich bei Euch aus, hatte Dein Ex denn 2003 irgendwelche Einkünfte oder Steuern gezahlt oder so, oder hättest Du Chancen, ihn wenigstens im Gerichtsverfahren zur Unterschrift zu verpflichten? Ich hatte mal einen Fall, wo sich die Ex-Ehefrau weigerte, der Zusammenveranlagung zuzustimmen, nach etlichen anwaltlichen Auseinandersetzungen ging das Ganze dann vor Gericht, und nach reichlich zwei Jahren wurde die fehlende Unterschrift dann durch richterlichen Beschluss ersetzt - gegen den ESt-Bescheid war derweil Einspruch eingelegt und Aussetzung der Vollziehung beantragt... und nach Abschluss des Verfahrens ging das Ganze fürs Folgejahr wieder los, seufz!!! Ist zwar alles andere als schön, aber sicherlich immer noch weniger schlimm, als die Nachzahlung leisten zu müssen. Oder zur Not, wenn er nicht zur Zusammenveranlagung verpflichtet werden kann, Stundungsantrag beim Finanzamt stellen, meistens haben auch Finanzbeamte für solche besonderen Situationen Verständnis, auch wenn die formalen Anforderungen, damit gestundet werden darf, ziemlich eng formuliert sind... :-/

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.