Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von spiky73 am 01.08.2003, 7:37 Uhr

Sozialhilfe/Erziehungsgeld wirds angerechnet ??

hallo silly,

erst mal ganz langsam, so schnell schiessen die preussen nicht.

http://www.familienhandbuch.de/cms/Leistungen_BSHG.pdf

das ist eine übersicht über die HLU-regelsätze. oder gib mal regelsätze hilfe zum lebensunterhalt bei yahoo/google in der suche ein.

eine berechnung sieht demnach so aus:
(ich hab das rechnerische mittel genommen).

haushaltsvorstand: 285 euro
kind bis 7. lebensjahr: 157 (satz bei alleinerziehung, ist etwas mehr)
es sei denn, du lebst bei deinen eltern, dann kann es sein, dass du einen familienangehörigensatz erhältst, der sich jedoch erhöht, sobald du eine eigene wohnung hast und selber der haushaltsvorstand bist.

plus mehrbedarfszuschlag wegen alleinerziehung

plus angemessene miete

plus heizkostenzuschuss

angerechnet werden folgende einkünfte:
kindergeld minus 10,25 freibetrag
unterhalt bzw. unterhaltsvorschuss

das erziehungsgeld bleibt dabei anrechnungsfrei!

hier in frankfurt wird für eine wohnung folgendes pauschal zugrunde gelegt:
pro 1. person 45 qm, jede weitere person 15 qm. dabei ist es unerheblich, ob die wohnung 1 oder 20 zimmer hat. daraus sollte dir auch keiner einen strick drehen können, wenn der wohnraum angemessen ist. mieten werden im rahmen des mietspiegels übernommen (zu erfragen beim sozialamt oder wohnungsamt). in frankfurt ist das bei einer 60qm wohnung ca. 375 euro kaltmiete.
ein antragsteller, der kommt, schon seit ewigen zeiten in einem riesenpalast wohnt, aber lt. mietvertrag nur 200 euro miete zahlt (z.b. der mietvertrag ist schon 20 jahre alt und die konditionen wurden nie geändert), na, den lässt man ohne prüfung der verhältnisse natürlich wohnen, denn so günstig würde er nie eine "angemessene" wohnung finden, und der umzug würde auch kosten verursachen. das ist also immer eine einzelfallentscheidung. ob 620 euro angemessen sind oder nicht, kann ich nicht sagen.

in der regel werden beim sozialamt auch GEZ befreiungen gemacht (rundfunkgebühren). auch können gewisse versicherungen (wenn im mietvertrag gefordert, z.b. haftpflicht) übernommen werden.

normalerweise solltest du von der sozialhilfe plus erziehungsgeld die nächsten 2 jahre einigermassen über die runden kommen. mit wegfall des kindergeldes sieht es dann schon wieder mau aus (ich weiss nicht, wie es manche familien über JAHRE UND JAHRZEHNTE hinbekommen). vielleicht wirst du dann von dir aus den wunsch verspüren arbeiten zu gehen. wollte auch 3 jahre daheim bleiben, als die kleine 18 monate alt war, hab ich es zuhause nicht mehr ausgehalten.

liebe grüsse,
martina

 
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