Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von spiky73 am 02.08.2003, 9:56 Uhr

man kann sich auch doof stellen...

sooo kompliziert ist das alles nicht.

regelsatz ist der betrag, den der hilfeempfänger bzw. sein angehöriger zum leben benötigt (für lebensmittel und so). nennen wir es der einfachheit halber "haushaltsgeld". vielleicht verstehst du es dann.

aaaaaaalso...

das sozialamt zahlt dir...

haushaltsgeld

sogar ein bisschen mehr, weil du alleinerziehend bist (auf amtsdeutsch: mehrbedarfszuschlag oder kurz MBZ)

miete

das ist dein sogenannter gesamtbedarf.

davon zieht das sozialamt jedoch gewisse einkünfte ab, weil es soll ja niemand benachteiligt werden.

diese einkünfte sind: kindergeld, unterhalt für dich oder das kind, renten, krankengeld, mutterschaftsgeld (während dem mutterschutz solltest du eigentlich noch finanziell versorgt sein, trotzdem antrag rechtzeitig stellen) usw. usf.

nicht angerechnet wird das erziehungsgeld.

jetzt ersetz in meinem anderen posting "regelsatz" durch "haushalts-" oder "wirtschaftsgeld" und dann kapierst du es vielleicht.

liebe grüsse,
martina

 
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