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Geschrieben von fotokath am 11.08.2013, 17:44 Uhr

Sonderbedarf

Zählen die Kosten für den Schulhort als Sonderbedarf oder sind sie im Unterhalt enthalten?

 
10 Antworten:

Re: Sonderbedarf

Antwort von HellsinkiLove am 11.08.2013, 17:55 Uhr

sonderbedarf wobei?

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Re: Sonderbedarf

Antwort von fotokath am 11.08.2013, 18:16 Uhr

Ich verstehe Deine Frage nicht...gewisse Beträge sind im Unterhalt enthalten...gewisse eben nicht...
Ich möchte nur wissen, ob der Hortbetrag im Unterhalt schon enthalten oder extra ist...

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Re: Sonderbedarf

Antwort von Sunny76 am 11.08.2013, 18:29 Uhr

Warum so zickig? Hellsinki hat doch ganz normal gefragt.

Ich hab mal gegoogelt und das gefunden:
http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/mehrbedarf-sonderbedarf.html#kindergarten

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Re: Sonderbedarf

Antwort von kravallie am 11.08.2013, 18:54 Uhr

da scheiden sich die geister und wenn du "nur" eine beistandschaft hast, der unterhaltspflichtige regelunterhalt zahlt, wird es schwer werden, zu diesem geld zu kommen.
man kann einen anwalt beauftragen, der das durchboxt, aber umsonst macht der das auch nicht.....

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Re: Sonderbedarf

Antwort von HellsinkiLove am 11.08.2013, 19:05 Uhr

um mal freundlich zu bleiben..

sonderbedarf gibt es ja bei verschiedenen anträge..bei hartz gibt es einen sonderbedarf oder bei andern anträgen sogar beim LSTJA..deswegen die frage.

du meintest also einfach nur ob die hortbetruungskosten im unterhalt mit inbegriffen sind (das wäre ersichtlicher gewesen zu fragen)
ja sind sie..genauso wie schulische sachen für einschulung z.b. oder kieferorthopädische behandlungen,klassenfahrten und und und.
wenn der vater nicht von sich aus was zusätzlich gibt kann man das eigetnlich getrost vergessen was zusätzlich zu bekommen, weil der unterhalt so berechnet wird was die dir maximal zusteht.

so meine erfahrungen der letzten jahre.

ob jeder SB,jedes JA,gericht o.ä.ebenfalls so entscheidet entzieht ich meiner kenntniss.
das hier beruht auf meinen eigenen erfahrungen und die der anderen mütter in meinem dunstkreis hier

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Re: Sonderbedarf

Antwort von mf4 am 11.08.2013, 20:08 Uhr

Meine Erfahrungen (die eigenen und ebenfalls aus meinem Dunstkreis): froh sein, wenn man wenigstens Unterhakt bekommt und wenn dazu auch der Umgang noch super klappt ist das schon fast ein 6-er im Lotto.

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Was habe ich dann ?

Antwort von nociolla am 11.08.2013, 22:14 Uhr

Mein Anwalt sagte wenn nur Mindestunterhalt gezahlt wird kann davon auch nur das Mindeste bezahlt werden . Sprich das Lebensnotwendige Geld zum zurück legen ist da nicht.
Und man hat ein Anrecht das zu allen anderen etwas dazugegeben wird .
War hier auch so er hat 100% DDT bezahlt und noch 50% zum Hort, Klassenfahrt, zu allen Schulischen und Hort betreffenden Ausflügen , Schulbücher, Brille, Zahnspange ...

Wenn mehr wie 100% DDT bezahlt wird wird davon ausgegangen das dieses Geld zurückgelegt werden kann und man hat wohl keinen extra Anspruch .

Mein Ex hat das immer extra bezahlt und nimmt sie jedes zweite WE und bis her auch noch einen Tag in der Woche und wenn es nötig ist.
Nun bezahlt er 120 % DDT aber gibt immer noch 50% dazu zu Klassenfahrt , Schulbücher , Klassenkasse für Ausflüge .
Also mehr wie ein 6- im Lotto.

Gruß
Noci

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Re: Was habe ich dann ?

Antwort von mf4 am 12.08.2013, 0:04 Uhr

wow da mein Ex null % der DDT zahlt müsste er also 100% der anderen Kosten übernehmen... und das erfahre ich jetzt erst

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Re: Was habe ich dann ?

Antwort von HellsinkiLove am 12.08.2013, 6:47 Uhr

wer hat das denn entschieden das er da bezahlen muss...den hätte ich auch gerne gehabt.

weder zur krippe,kindergarten,hort, einschulung,noch schulische dinge,klassenfahrten,3 sauteure kieferorthopädische behandlungen,eine spezielle schule,die brillen oder die logopädischen behandlungen wurde auch nur ein cent gezahlt...musste er nicht.aussage des JA.

da hätt ich mich aber gefreut wenns so gewesen wäre.

achja er zahlt grad mal den mindestunterhalt von 180 mtl

also so verallgemeinern kann man deine aussage nciht.und ich bin da kein einzelfall.weil keine unterstützung vom vater kam konnte sie nicht ab der 6. klasse auf eine spezielle schule gehen

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Das ist wie hier schon oft gesagt das Problem mit den JA

Antwort von nociolla am 13.08.2013, 13:43 Uhr

Und zwar nicht von mir gesagt .
Doch viele schreiben hier immer das sich das JA mit den wenigsten zufrieden gibt .
Ich habe nur über des JA ddie Umgangszeiten geklärt wo wir uns nicht alleine einigen konnten alles andere ist über den Rechtsanwalt gegangen.

Und ein Rechtsanwalt ist da scheinbar besser hinterher wie das JA .

Noci

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