Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von dr.snuggles am 10.05.2013, 16:34 Uhr

so, jetzt nochmal ganz neutral und ohne schaum vor dem mund

anwalt oder nicht?
ich hab schon wieder zweifel. eigentlich termin nächste woche.
wir sind seit eineinhalb jahren getrennt. lebten in unterschiedlichen städten, ein sohn, lebt bei mir. haben anfang vergangenen jahres beschlossen, uns gemeinsam in einer anderen stadt einen neustart zu wagen. als family, nicht als paar.
ich hatte superflott ein angebot, alles klar gemacht. im rahmen der schulsuche entschlossen wir uns für eine privatschule. seine mutter versprach, etwas geld dazuzusteuern.
wir unterschrieben gemeinsam den vertrag, das schulgeld wurde anhand unser beider gehälter berechnet. es sind 880 euro im monat. er zahlt nichts. ich bekomme 300 von oma.
er zahlt unterhalt und pendelt (ist natürlich nicht umgezogen und wird es auch nie tun). begründet mit den pendelausgaben, dass er sich nicht am schulgeld beteiligen muss.
ich hätte gerne, dass er hälftig übernimmt und sich das geld von mir aus von seiner mama holt. ich möchte eh kein geld von der haben, drückt mich so in eine abhängigkeitsschiene, in der ich eh schon stecke - aber nicht finanziell.

dann unterhalt: er zahlt, hat es aber beim ja nicht beurkundet. punkt.

gehe ich jetzt zum ra?
a) habe ich angst vor größtem streit
b) habe ich angst, das ich das nur aus emotionaler rache mache
c) habe ich angst, dass ich es mir mit seinen eltern verscherze, in deren stadt ich gezogen bin und mal abgesehen von der schulkohle sehr unterstützt werde. auch ein grund, warum ich hierhin gezogen bin.

mir kann es ja eigentlich auch wumpe sein, von wem ich das schulgeld bekomme, oder? und so lange er unterhalt zahlt, muss ich eigentlich auch nicht zum ra. ich wirbel doch nur wieder alles auf.

was tun?
ganz rational!
fragt
snuggles, die vielleicht auch einfach nur zu feige und konfliktscheu ist

 
24 Antworten:

wichtigste frage vergessen

Antwort von dr.snuggles am 10.05.2013, 16:41 Uhr

was brächte das ganze, vermutlich riesentheater, dem kind?

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Re: so, jetzt nochmal ganz neutral und ohne schaum vor dem mund

Antwort von Pamo am 10.05.2013, 16:45 Uhr

ich hab nur die erste Zeile gelesen und sag: Ja, Anwalt.

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Re: so, jetzt nochmal ganz neutral und ohne schaum vor dem mund

Antwort von franziska1958 am 10.05.2013, 16:54 Uhr

Ich habe alles gelesen und ja, Anwalt.

Franziska

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Re: so, jetzt nochmal ganz neutral und ohne schaum vor dem mund

Antwort von kravallie am 10.05.2013, 16:57 Uhr

aber sagtest du nicht, er läge eh verdienstmäßig schlecht???
also dem nackerten in die tasche gelangt???

wenn das SO ist, dann ist ein anwalt rausgeworfenes geld.

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Du verwechselst da was

Antwort von Strudelteigteilchen am 10.05.2013, 16:58 Uhr

Ein Gang zm Anwalt ist noch gaaaaaanz lange keine Kontopfändung. Und WAS der Anwalt schliesslich wirklich - hochoffiziell - in die Wege leitet, das bestimmst Du.

Aber: Um zu entscheiden, ob Du um des lieben Friedens willen auf irgendwas verzichten willst (und kannst), musst Du doch erstmal wissen, auf was Du verzichtest - also was Dir (bzw. dem Kind) zusteht. Im Moment entscheidest Du auf der Basis von Mutmassungen, Vermutungen, Hörensagen - das ist doch keine Entscheidungsgrundlage.

Mach einen Schritt nach dem anderen: Gehe zum Anwalt und lass Dir erklären, welche Schritte Dir offenstehen, welche Konsequenzen diese Schritte haben (können), und wieveil - auf gut Deutsch - rausspringen KÖNNTE.

Dann erst setzt Du Dich hin und überlegst, ob Du das spezielle Fass aufmachen möchtest - also ob der "Gewinn" (den Du ja jetzt noch gar nicht kennst) Dir den Preis wert ist.

Mir wäre halt auch wichtig, ob evtl. Fristen versäumt werden können, oder ob Du z.B. den Titel auch noch ein einem oder fünf Jahren (wenn er sich entschliesst, lieber doch nicht zahlen zu wollen) einfordern kannst. (Okay, können tust Du sicher, aber Du fängst dann wahrscheinlich wirder bei Adam und Eva an, jetzt hast Du immerhin schon ein unterschriftsreifes Papier.)

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Ich schüttel Dich jetzt mal!

Antwort von shinead am 10.05.2013, 17:02 Uhr

Die Hälfte von 880 Euro sind 440 und nicht 300. Du schenkst ihm jeden Monat 140 Euro. In einem Schuljahr sind das also 1.680 Euro, über die Grundschule hinweg kommen wir auf 6.720 Euro.
Wenn Dir das Geld schnuppe ist, dann hast Du zuviel!

Ja, es wird vermutlich krach geben. Weil er Gegenwind bekommt. Erläutere ihm die Sache, erkläre ihm warum Du es tust (und lege ihm mal die obigen Zahlen vor) und das Du gerne auf den Anwalt verzichtest, wenn er endlich zahlungstechnisch in die Pötte kommt!
Immerhin ist seine Unterschrift auch auf dem Vertrag, das nennt sich gesamtschuldnerische Haftung und das er nicht nachgezogen ist (wie es mal angedacht war), dafür kannst du nix, also musst Du ihm diesen Spaß auch nicht zahlen!

Setz' Dich mit seinen Eltern hin und erkläre ihnen, warum Du das machst. Erkläre ihnen auch, dass Du wirklich ungern von ihnen das Geld annimmst, weil es Dir unangenehm ist. Sprich' mit Ihnen (vielleicht sprechen sie noch mal mit ihrem Sohn?).

Klar gibt es den einfachen Weg, nämlich kuschen und nichts machen. Dann verlierst Du viel Geld (kannst Du Dir das leisten?). Oder Du zeigst ihm einfach mal seine Grenzen auf, bestehst auf Dein Recht und das von O.!

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Re: Ich schüttel Dich jetzt mal!

Antwort von kravallie am 10.05.2013, 17:08 Uhr

shinead, hast du mal in betracht gezogen, daß schlicht und ergreifend nichts zu holen ist??? auch wenn man schüttelt?

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Re: Ich schüttel Dich jetzt mal!

Antwort von Pamo am 10.05.2013, 17:15 Uhr

Ehm, er schuldet die 440 plus Kindesunterhalt. Er hat den Vertrag mit der Schule unterschrieben und sich freiwillig zur Zahlung des Schulgeldes verpflichtet. Er hat Zeit einen Nebenjob auszuüben.

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Re: Ich schüttel Dich jetzt mal!

Antwort von shinead am 10.05.2013, 17:17 Uhr

q.e.d.

Das müsste dann erst mal geklärt werden. Ist es offensichtlich nicht. Aktuell sieht es so aus, dass er jeden Monat Schulden beim Doktorchen macht.
Warum hat er den Vertrag unterschrieben, wenn er ihn nicht bedienen kann?

M.E. sollte er schon aufgrund seines Berufes wissen, dass es so nicht geht und zumindest Good Will zeigen (was er derzeit ja nicht macht).

Die Offenbarung seinerseits (inklusive festschreiben der Forderung, ggf. Vertitelung) würde ich haben wollen. Spätestens in 20 Jahren, wenn kein Unterhalt mehr zu zahlen ist, kann er die Summe abbezahlen.

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hmm

Antwort von dr.snuggles am 10.05.2013, 17:24 Uhr

aber ginge die zeit eines etwaigen nebenjobs nicht auf des sohns kosten? er würde das eh nie tun, aber er würde, wenn er würde, was nicht anzunehmen ist, sofort den umgang mindern - wg des etwaigen nj.

und: er verdient weniger als ich, aber nicht schlecht. er könnte auch, wenn er etwas popo in der hose hätte, rubbeldidupp eine gehaltserhöhung rausschlagen. da haben wir viele nette nebenstraßen, um den tarif zu umgehen. leider hat er es sich mit dem master of money dezent verscherzt. dummdummdumm.

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Re: Ich schüttel Dich jetzt mal!

Antwort von kravallie am 10.05.2013, 17:24 Uhr

mein letzter informationsstand war ein anderer, nämlich daß er sich irgendwie quasi arm gerechnet hat oder hat lassen.

zudem @pamo: ER ZAHLT UNTERHALT. er hat nur noch nicht beurkundet.
das würde ich auch machen lassen, aber das braucht nichts zu kosten.

selbst wenn er einen nebenjob machen MUSS, heißt das gar nichts.
siehe mf4. urteile sind auch nur auf papier geschrieben...
theorie und praxis liegen da meilenweil auseinander.

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Re: Ich schüttel Dich jetzt mal!

Antwort von Pamo am 10.05.2013, 17:25 Uhr

oh ich dachte, er zahlt nix, sondern seine Eltern sponsorn 300 für ihn. Doctor, bitte aufklären!

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Re: Ich schüttel Dich jetzt mal!

Antwort von Strudelteigteilchen am 10.05.2013, 17:25 Uhr

Er musste sich ja wohl finanziell naggich machen für den Schulvertrag. Wenn die Werte von damals nicht mehr stimmen, dann ist eine Neuberechnung fällig. Wenn er komplett aussteigen will aus dem Schulvertrag, dann möge er das zumindest der Schule klarmachen, damit das Schulgeld dann aufgrund der veränderten Fakten berechnet werden kann.

Ich finde, ZUMINDEST das sollte er klären.

Aussredem finde ich es fast grob fahrlässig, bei der Unterhaltsberechnung des Angaben des gegnerischen Anwalts zu vertrauen. Der ist ja nicht objektiv. Oder war das die Ausage vom JA? Was steht denn in dem Titel, den zu unterschreiben er sich weigert?

(Und zumindest darauf, dass er den unterschreibt, würde ich bestehen. Das wird teurer, wenn man das Titel-Thema komplett neu aufrollen muss in ein paar Monaten, wenn er plötzlich keine Lust zum Zahlen mehr hat.)

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Re: hmm

Antwort von Pamo am 10.05.2013, 17:26 Uhr

um wieviel Umgang geht es denn hier?

ich habe im Hinterkopf ca. alle 3 Wochen ein paar Stunden

bin ich auf dem falschen Dampfer?

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Re: Ich schüttel Dich jetzt mal!

Antwort von kravallie am 10.05.2013, 17:27 Uhr

*dann unterhalt: er zahlt, hat es aber beim ja nicht beurkundet. punkt.*

steht so im ap.

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Re: hmm

Antwort von dr.snuggles am 10.05.2013, 17:29 Uhr

alle 2 bis 4 wochen samstag und sonntag.
er zahlt unterhalt.

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Re: hmm

Antwort von kravallie am 10.05.2013, 17:29 Uhr

snuggles hat angst, daß er komplett streicht, weil er ja dann einen minijob machen muß. was er aber eh nicht würde.
glaub ich auch nicht. btw.

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Re: hmm

Antwort von Strudelteigteilchen am 10.05.2013, 17:29 Uhr

Aber das ist doch seine Baustelle. Wenn er nur einen Ausrede sucht, um den Umgang zu reduzieren, dann kannst Du doch nicht auf Zehenspitzen um ihn herumeiern, nur damit Du ihm nicht versehentlich die Ausrede lieferst.

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Re: hmm

Antwort von shinead am 10.05.2013, 17:36 Uhr

Den NJ soll er unter der Woche machen - punkt.

Wenn er eh nur ne Ausrede sucht um seinen Junior nicht nicht mehr / weniger zu sehen, dann hat das nix mit Deiner Forderung zu tun. Das wäre dann ggf. auch mal die Farbe Deiner Vorhänge geworden.

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also, ich denke, STT hat erstmal recht

Antwort von Benedikte am 10.05.2013, 17:42 Uhr

lass Dich in aller Stille beim Anwalt beraten und ueberlege dann, was Du machen willst

ich bin mir ueberhaupt nicht mehr sicher, ob er den Mehrbedarf zahlen muss fuer die Schule. Hat er das versprochen, kannst Du das belegen? Oder hat er nur unterschreiben weil er auch die elterliche Sorge hat und da beide Eltern unterschreiben muessen

ich weiss ja nicht, was er an Unterhalt zahlt, aber bei einem guten Durchschnittsgehalt und lediglich einem Unterhaltsberechtigten duerften das an die 500 Euro sein. Mit der schule also 1000 Euro, fuer ein einziges Kind ein Wahnsinnsbetrag. Bist Du sicher, dass er zur zahlung des Beitrags verurteilt wird? Oder ob es lapidar heissen wird, dass andere Kinder auch in die ) Euro Schule egehen?

Auch mit der Oma waere ich vorsichtig ohne sie zu kennen. Schliesslich wuerdest Du quasi ihr Osselchen verklagen. Ich finde ihre Position sehr schwierig, zwische Euch, derzeit scheint sie ja die Balance zu wahren, aber was, wenn sie das gefuehl hat, sie muesse sich entscheiden? Zwischen Dir und ihrem Sohn? Wenn der von ihr Loyalitaet fordert? Meine Mutter traget auch ziemlich freiwillig viele Kosten fuer meinen Neffen. der ist zwar Einzelkind, aber da schaffenes auch zwei Eltern nicht, dem Kind all das zu bezahlen, was es ihrer ansicht nach braucht. Meine Mutter schuettelt zwar den Kopf, zahlt aber eine ganze Menge. Aber sollte meine Schwaegerin irgendwie mal meinen Gldbruder verklagen, dann waer das vorbei.Meine Mutter wuerde IMMER die Partei meines Bruders ergreifen.

Von daher, anders als die meisten hier, waere ich vorsichtig. Du koenntest maximal 140 Euro montalich gewinnen, im Bestfall, wobei unklar ist, welche Kollateralschaeden das in den beziehungen aller Beteiligten untereinander aufwirft. Wenn Du Pech hast, kriegst Du nichts, die Schwiegermutter stellt sich gegen Dich und Du hast 300 verloren statt 140 gewonnen im Monat und der Richter stellt fest, dass man alternativ zur 880 Euro Grundschule auch die kostenlose staatliche nutzen koennte.

Wenn Vallie recht hat und er rein faktisch nicht kann, hast Du erst recht Pech gehabt. Einem nackten Mann kannst Du nicht die Tasche packen.

aber jedenfalls, mein Rat waere, erstmal vernuenftig und fachmaennisch beraten lassen, dann ueberlegen, und im Zweifel mit einem Spatz von 300 Euro monatlich zufrieden sein.

Wenn Du eben die 140 Euro monatlich yuschiessen kannst.

Wobei , auch das, mir Deine finanziellen Verhaeltnisse immer mysterioeser werden. Wenn 880 Euro der einkommenabhaengige Betrag sind, sollte das gehalt ordentlich sein. Aber die Geschichte neulich mit dem abgestellten Strom hat mich ins Straucheln gebracht. Das kenne ich aus meiner lange vergangenen Taetigkeit beim rechtsanwalt nur aus ziemlich hoffnungslosen Faellen. Dann wieder denke ich mir, dass man ja nicht von heute auf morgen hoffnungsloser Fall wird, das dauert ja, und man dann keine so teure Schule auswaehlt.

Benedikte

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Re: also, ich denke, STT hat erstmal recht

Antwort von CKEL0410 am 10.05.2013, 19:29 Uhr

Hallo sowas läuft doch unter Mehrbedarf. ..und es muss begründet werde wieso das Kind diese Schule besucht. Oft ist es ja auch so das die kids die schule schon besucht haben als die Eltern noch zusammen waren. Was ist wenn das Gehalt nicht reicht nach der Trennung um uh und Schulgeld zu zahlen. Ich geh mal davon aus wenn es so sein sollte ist es egal ob er den Vertrag ubterschrieben hat oder nicht. Der selbstbehalt muss ihm bleiben.solang er den uh voll zahlt muss er wegen der schuke sicher keinen neben Job machen. Ich würde es vom Anwalt prüfen lassen so ist man auf der sicheren Seite. Kann er denn den voll uh zahlen qurde das berechnet.

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Re: ich denke so wie Benedikte

Antwort von Nurit am 10.05.2013, 21:44 Uhr

..und habe den KV meiner Tochter auch nicht verklagt, obwohl er kaum Unterhalt zahlt.
Zudem war es bei uns auch so, dass wir beide den Schulvertrag unterschrieben haben, aber nur ich zahle, weil die Festlegung des Schulgeldes davon losgelöst war und ich eh den Höchstbetrag zahle, da brauchten wir uns nicht nackig machen. Vielleicht war es hier auch so ?
So blöd das ist, aber ich brauche so oft seine Mitwirkung (z.B. bei der Umschulung von einer staatlichen Schule auf eine private Einrichtung) und weiß, dass er mir nur noch Steine in den Weg legen würde, wenn ich nicht stillhalten würde, was den Unterhalt anbelangt. Ausserdem ist er ja bei seiner Freundin angestellt, da kann ich mir ausrechnen, was bei einer Unterhaltsberechnung heraus käme.
Wahrscheinlich würde ich eher mit der Schule sprechen und um Minderung des Schulgeldes bitten, da jetzt AE. Bei uns geht das.
Ich glaube auch nicht, dass der Besuch einer Privatschule als Mehrbedarf durch geht.
Wenn es auch so ist, dass er nicht viel verdient, kommt wahrscheinlich nicht viel bei rum, zumal ich schon erlebt habe, dass RA immer super Prognosen abgeben und man am Ende nur Kosten hatte.
Es wären mir also zu viele Unabwägbarkeiten im Spiel, für die ich diesen Stress mit den daraus resultierenden Konsequenzen nicht auf mich nehmen würde.


LG,
nurit

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danke

Antwort von dr.snuggles am 10.05.2013, 23:05 Uhr

ich denke noch mal ne runde nach.
gute nacht.

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Da sind doch in diversen Antworten die Falten durcheinander geraten...

Antwort von lastunicorn am 12.05.2013, 2:20 Uhr

Klar ist, der KV zahlt Unterhalt, aber ob die Höhe angemessen ist, weiß nicht einmal das JA. Klar ist auch, dass beide Elternteile nach der Trennung die Anmeldung unterschrieben und unabhängig von einander ihre Einkommen der Schule gemeldet haben, sodass unter Berücksichtigung BEIDER Einkommen das Schulgeld festgelegt wurde. Wenn der KV zu diesem Zeitpunkt davon ausgegangen ist, dass er nichts zahlen könnte oder wollte, hat er vorsätzlich einen falschen Eindruck erweckt. Da beide Elternteile von der Schule gesamtschuldnerisch behandelt werden, interessiert es die Schule nicht, wer von beiden zahlt. Der KV kann also nicht davon ausgehen, nur der Form halber ohne pekuniäre Konsequenzen für ihn unterzeichnet zu haben. Er hat damit eindeutig einen Vertrag unterzeichnet. Er muss dazu nicht extra ausführen, dass er bereit ist, zu zahlen... das hat er mit Abgabe seiner Einkommensauskunft erledigt. Der KV weiß um die rechtliche Situation und ist kein armer Tölpel, der von juristischen Dingen keine Ahnung hat... das ist auch sicher. Kravallies These, dass dieser KV arm gerechnet ist, kann zumindest nicht auf die Angaben seinerseits gegenüber der Schule zutreffen. Entweder sorgt er hier für eine Korrektur oder er packt sowohl Fakten als auch seinen Geldbeutel aus.

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, wie man in diesem Falle raten kann, ohne eine konkrete juristische Beratung man bloß die Füße still zu halten, weil man sonst ja Unfrieden bekäme... der Unfriede ist schon längst da. Es gilt eher, Klarheit in die Angelegenheit zu bringen. Wenn der KV sich derart sperrig zeigt, ist davon auszugehen, dass er sehr wohl beabsichtigt, seine tatsächliche Einkommensituation zu verbergen.

Schnuggels, geh' zum Anwalt und lass' dir die Wege aufzeigen. Einen Tod musst du sterben: entweder, du lässt dich von deinem Ex gängeln und finanziell vor die Wand laufen oder du klärst mit ihm die Fronten. Dass er dann euren Sohn weniger sehen würde, kann doch kein Argument sein, denn so schadet er dem Kind doch auch.

Btw: mein Ältester hatte auch einen KV, der mich um sein Einkommen im Unklaren lassen wollte. Er konnte unser Kind immer seltener besuchen, weil das so teuer war, machte aber dreimal im Jahr Urlaub, weil er das dringend brauchte... Golfurlaub!

Also Schnuggels, wenn dein Ex seinen Sohn liebt und ihm die gemeinsame Zeit wichtig ist, wird er ihn so oft sehen, wie es ihm möglich ist... und dann würde er auch einen Nebenjob machen. Du musst irgendwann abwägen... das kannst du aber erst, wenn du die Parameter wirklich kennst. Also: gehe zum Anwalt und lasse dir die Möglichkeiten aufzeigen und seine Einschätzung geben. Ein guter Anwalt sagt dir auch, dass er dich nicht vertreten kann, wenn nichts zu machen ist. Du musst so oder so die derzeitige Situation "aufräumen". Das geht aber immer besser geplant und rational als chaotisch und impulsiv. Du brauchst einen Überblick und eine fachlich fundierte Unterstützung. Von dem ersten Anwaltstermin muss keiner etwas erfahren. Er gibt dir aber mehr Sicherheit.

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