Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 11.01.2006, 23:22 Uhr

@Ralph

Hi Kirs,

da habe ich im Einzelnen auch keine große Ahnung von. DAs sind Dinge, die alle Jubeljahre mal vorkommen, und dann liest man sich einmal ein (um es drei Monate später nicht mehr drauf zu haben).

Nun schreibst Du aber ja von Schulden, und ich gehe davon aus, daß der weitaus allergrößte Teil des Hauses noch der Bank gehört. In diesem Fall kann dahingestellt bleiben, wie teuer das Haus ist. Als Vermögen wird nur das gezählt, was Du an Plus herausbekommen würdest.

Pro Lebensjahr sind 200,- € anrechnungsfrei, bei einer 30jährigen also 6.000,- €. Was darüber hinausgeht, wird als verwertbares Vermögen gerechnet.

Ist das Vermögen nicht sofort verwertbar, wie evtl. in Deinem Fall, dann wird das ALG2 bis zur Höhe des anrechenbaren Vermögens als Darlehen gezahlt, welches Du zurückzahlen mußt, sobald Du Deinen Hausteil ausgezahlt bekommen hast.

Ich würde aber zur Sicherheit bei Deinem zuständigen Amt nochmal genau nachfragen. :-)

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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