von spiky73 am 16.05.2019, 10:49 Uhr |
Pauline-maus
Ich hatte das jetzt so verstanden, dass sie hofft, über den Kindesunterhalt hinaus noch finanziell etwas vom Vater verlangen zu können.
Aber ich denke, wenn überhaupt geht das nur, falls man den berühmt-berüchtigten BGB-Vertrag, auch bekannt als Eheschließung, unterschrieben hat.
Mich würde ja mal interessieren, wieviel der steuerliche Unterschied von Klasse 2 zu Klasse 1 ausmacht. Ich dachte ja immer, das sei im Vergleich nicht besonders viel und so richtig viel bekäme man nur heraus, wenn man verheiratet und in Klasse 3 sei.
Jetzt bin ich verheiratet und in der 3 und die Differenz zur 2 sind gerade mal 250€. Also weniger als die Unterhaltssumme, die ich für Kind1 bekommen hatte. Und die pünktlich mit dem 18. Geburtstag dann auch weggefallen ist. (Zum Glück hat sich der liebende Vater wenigstens bereit erklärt, ein Taschengeld direkt ans Kind zu zahlen...)
- Trennung, unverheiratet, 2 Kinder - Bubenmama 15.05.19, 20:33
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- Re: Trennung, unverheiratet, 2 Kinder - Bonita_87 17.05.19, 21:18
- Unterhlt für die ersten 3 Jahre lt. BGB 1615 Abs2 besteht immer noch! - desireekk 16.05.19, 19:50
- Re: Unterhlt für die ersten 3 Jahre lt. BGB 1615 Abs2 besteht immer noch! - Ami1806 17.05.19, 23:38
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