Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 21.09.2005, 9:10 Uhr

Nö, also ich denke, Du suchst nach dem berühmtem Haar in der Suppe...

Hi Silke,

Deine Aussage "Wohl meiner Kinder", Jugendamt und Anwalt zeigen, daß Du wissentlich oder unwissentlich aus einer Mücke einen Elefanten machen und mit Kanonen auf Spatzen schießen willst. Sorry, da willst Du dem Vater eines auswischen, um die Kinder geht es wohl eher nur vordergründig.

Ich unterstelle Dir keine Absicht, sondern unbewußtes Agieren. Hinterfrage das mal genauer. Ich habe das Gefühl, Du kochst ein ganz anderes Süppchen. :-)

Und was heißt hier DEINE Erziehung? Auch der Vater hat das Recht, SEINE Art von Erziehung zu erproben und zu praktizieren, solange nicht wirklich Gefahr im Verzuge ist. Ich kann mich da nur den anderen anschließen: Gefährdung des Wohls der Kinder, das sieht wahrhaftig anders aus. :-)

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

 
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