Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von AB am 29.12.2004, 22:25 Uhr

Nochmal eine Frage zur Mutter Kind Kur

Hallo

- Kosten werden für beide übernommen das heißt das für die Tochter die behandlungsbedürftig ist Anwendungen getragen werden (inhalieren,Massage usw.)und für die Tochter die Begleitperson ist wird zwar die Unterkunft gezahlt aber keine Behandlungen übernommen
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wie schon vorher erwähnt einfach neues Attest nachreichen bzw. was an Behandlungen in letzter Zeit gemacht wurde bzw. welche Medikamente usw. usw.
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wenn Dir die Nordsee besser gefällt -frag doch mal nach ob Deine KK dort keine Kurhäuser bzw. Vertragshäuser vor Ort hat bzw. der Arzt müßte es noch vermerken
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MfG

anita

P.S.: drück jetzt die Daumen und berichte doch mal vom Ergebnis

 
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