Geschrieben von Dumie am 29.12.2004, 13:48 Uhr |
Nochmal eine Frage zur Mutter Kind Kur
Du musst auf jedenfall soweit ich weiss inerhalb von 14 Tagen einspruch geltend gemcht haben.
Sonst geh zu einem Vertreter des Artztes.
Oder las dir die Wiederspruchsdauer verlängern.
Viel Erfolg.
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- Nochmal eine Frage zur Mutter Kind Kur - cara gaia 29.12.04, 13:06
- Re: Nochmal eine Frage zur Mutter Kind Kur - Dumie 29.12.04, 13:48
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