Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Cathi am 29.12.2004, 15:17 Uhr

Nochmal eine Frage zur Mutter Kind Kur

Ich würde auf jeden FAll in diesem Bereich, der dir nicht recht ist, fristgerecht Einspruch einlegen und reinschreiben, dass die Begründung aus Urlaubsgründen des Arztes nachgereicht wird. Ich denke dann hast du zumindest die Frist gehalten.

Eine andere Frage dazu, wenn die Krankenkasse dein Kind als gesunde Begleitperson einstuft, wie verhält es sich dann mit den KOsten fürs Kind?
BIn nämlich auch gerade dabei Mutter-Kind-KUr zu beantragen
LG Nicole

 
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