Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 25.02.2013, 20:29 Uhr

Neues Problem

Gib ihm schriftlich, dass Du gerne seiner Bitte nachkommst, wenn er Dir den genauen Paragraphen mitteilen kann.
Ansonsten begrüße seinen Vorschlag einer einheitlichen und regelmäßigen Regelung des Besuchsrechts und verweise ihn an das Jugendamt zur schriftlichen Festlegung der Umgangszeiten. So eine Umgangsvereinbarung dauert seine Zeit, da ist der Geburtstag schon vorbei.

Schlage ihn mit seinen eigenen Waffen!
Wenn Du ihm nicht zeigst, dass Du nicht alles mit Dir machen lässt, wird er immer so weiter machen!

 
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