Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 08.11.2005, 14:58 Uhr

Naja... Doris...

Hallo Doris :-)

Naja... ganz so ist es nicht :-)

Für die Zusammenveranlagung reicht EIN Tag Gemeinsamkeit im Jahr aus (Versöhnungsversuch). Das spart Steuern.

Für das familiengericht wüprde dieser Versuch nicht zur Neuberechnung des Trennungsjahres reichen.

Das kann man geschickt nutzen :-)
... wenn man sich einig ist...
Hier wird mit zweierlei Maß gemessen...

Liebe Grüße

Désirée

 
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