Geschrieben von desireekk am 08.11.2005, 14:58 Uhr |
Naja... Doris...
Hallo Doris :-)
Naja... ganz so ist es nicht :-)
Für die Zusammenveranlagung reicht EIN Tag Gemeinsamkeit im Jahr aus (Versöhnungsversuch). Das spart Steuern.
Für das familiengericht wüprde dieser Versuch nicht zur Neuberechnung des Trennungsjahres reichen.
Das kann man geschickt nutzen :-)
... wenn man sich einig ist...
Hier wird mit zweierlei Maß gemessen...
Liebe Grüße
Désirée
- kann man scheidung vorziehen? - Big Mamma 07.11.05, 19:03
- Re: kann man scheidung vorziehen? - leaelk 07.11.05, 19:22
- Re: kann man scheidung vorziehen? - GoLLoM 07.11.05, 20:31
- Re: kann man scheidung vorziehen? - nicole280474 08.11.05, 8:31
- Re: kann man scheidung vorziehen? - GoLLoM 07.11.05, 20:31
- Re: kann man scheidung vorziehen? - Kalogo 07.11.05, 21:08
- Re: kann man scheidung vorziehen? - DorisL 08.11.05, 9:18
- Naja... Doris... - desireekk 08.11.05, 14:58
- @desireekk - DorisL 08.11.05, 20:40
- Naja... Doris... - desireekk 08.11.05, 14:58
- Re: kann man scheidung vorziehen? - DorisL 08.11.05, 9:18
- Re: kann man scheidung vorziehen? - leaelk 07.11.05, 19:22