Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Kalogo am 07.11.2005, 21:08 Uhr

kann man scheidung vorziehen?

Hallo Mel,

das mit dem Nachnamen ist weiter unten auch schon : Dein Mann kann jedenfalls nicht VERLANGEN, daß Du Deinen Geburtsnamen wieder annimmst. Wenn Du es tun möchtest, bekommt Dein Kind nur dann ebenfalls Deinen Nachnamen, wenn Dein Noch-Mann zustimmt. Das sollte er konsequenterweise dann auch ;-)
Hier kannst Du etwas dazu lesen :
http://www.scheidung-online.de/namensr.html

Und zum Trennungsjahr :
Behaupten kann man natürlich viel ... evt. ist das aber nicht glaubwürdig, wenn Ihr z.B. noch nicht so lange getrennte Wohnungen habt (kann sich ja aus allen möglichen Schreiben/Unterlagen ergeben, die man bei Gericht vorlegt). Außerdem bezweifele ich, daß Eure Rechtsanwälte da mitmachen. Für die könnten bewußt falsche Angaben vor Gericht besonders unangenehm werden.
Gruß Julia

 
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