Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von tina2003 am 01.01.2014, 18:48 Uhr

mal wieder neues

... habe viel mit meinen Mann geredet, er hat wohl nun auch "liebeskummer" wegen der neuen - für mich und andre sieht es aus als ob sie sich gar nciht von ihrem jetzigen freund trennen will. fakt ist: mein mann möchte dass die kinder ihre Basis bei mir behalten, vor allem wg. dem Kleinen. er hat eine wohnung in aussicht die eh zu klein wäre um die kinder ständig zu haben. trotzdem tut es mir weh, eine eheaus, auch wenn er viel getrunken hat. tja nun meine frage: wieviel steht einem eigentlich Unterhalt zu? Ich arbeite, habe mit Kindergeld 1100 euro auf der Hand zahle 900 Miete (die Preise sind hier völlig normal) und ein Kind mit behinderung zuhause...
lg

 
2 Antworten:

Re: mal wieder neues

Antwort von Pamo am 01.01.2014, 18:58 Uhr

Der Unterhaltsanspruch für die Kinder berechnet sich durch die sog. Düsseldorfer Tabelle. Den du im Rahmen einer Beistandschaft vom JA ausrechnen lassen.

Wenn ihr verheiratet seid, dann hast du möglicherweise einen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Den solltest du dir von einem Anwalt berechnen lassen.

Sprich doch mit deinem Mann darüber, wie ihr gütlich die Betreuung der Kinder regelt, insbesondere die Betreuung des behinderten Kindes. Das wäre sicherlich auch in deinem Sinne, denn nach der Scheidung gibt es i.d.R. keinen Trennungsunterhalt mehr für dich.

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Re: mal wieder neues

Antwort von Catmu am 03.01.2014, 22:52 Uhr

Um den unterhalt für die kinder und ggf. Dich genau zu berechnen, muss man das Jahreseinkommen beider und sämtliche sonstigen Einnahmen uns Ausgaben beider Ehegatten kennen.

Diesbezüglich solltest du dich seitens des Jugendamtes oder - besser- seitens eines Fachanwaltes fürFamilienrecht beraten lassen.ä

Ggf. steht dir auch nachehelicher unterhalt zu, dies hängt von den Umständen im Einzelfall ab und den besonderen Gegebenheiten ab (eingeschränktes Kind?!)

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