Geschrieben von shinead am 08.05.2010, 23:59 Uhr |
mal was kompliziertes...
Ich fasse zusammen:
Der biologische Vater hat niemals die Vaterschaft anerkannt, hat aber gezahlt und sein Umgangsrecht gelebt.
Nach diversen Streitigkeiten hat nun der Stiefvater die Vaterschaft anerkannt.
Stimmt das so`?
Dann hat der biologische Vater keine Rechte mehr, bis er die Vaterschaft einklagt und (zwangsweise) als Vater in die Papiere eingetragen wird.
Umgangsrecht hat der Vater. Als Vater wird in Deutschland erst einmal der angesehen, der die Vaterschaft anerkennt oder per Gesetz erhält.
Verlgeichbar:
Bei getrennt lebenden aber noch nicht geschiedenen Ehepaaren wird der Ehemann immer als Vater eingetragen. Eine Überprüfung findet nicht statt.
Der Ehemann muss dann klagen. Der Vater wird festgestellt (ggf. durch Test) und die Geburtsurkunde wird umgeschrieben.
Gruß
Corinna
PS: Ist nicht kompliziert, sondern klar geregelt...
- mal was kompliziertes... - carisma21 08.05.10, 23:36
- Re: mal was kompliziertes... - Suka73 08.05.10, 23:44
- Re: mal was kompliziertes... - Suka73 08.05.10, 23:53
- Re: mal was kompliziertes... - shinead 08.05.10, 23:59
- Re: mal was kompliziertes... - carisma21 09.05.10, 1:26
- Re: mal was kompliziertes... - Suka73 08.05.10, 23:44