Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Mailady am 07.12.2004, 22:44 Uhr

Mal eine Frage hab...

Hallo,

mein LG hat das erst gestsern mitgemacht. Allerdings hatte er immer sehr regen Kontakt zu seinen Kindern. Die Mitarbeiterin vom JA wird sich mit dir und deinem Ex erst allein unterhalten, der Kleine wird derweil betreut, dann wird sie sich ein Bild vom Verhalten des Kleinen gegenüber seinem Vater machen und ihn sicher auch fragen ob er seinen Papa denn besuchen möchte. Alles in einem denke ich aber nicht dass er ihn unter den von dir beschriebenen Umständen mitnehmen darf, da eine Übernachtung erst ab dem Schulalter der Fall ist. Ich denke er wird ihn maximal für ein paar Stunden (10.00 - 17.00 Unr) mitnehmen dürfen. Es geschieht nichts was das Kind nicht will. Denn das Wohl des Kindes steht im Vordergrund.
Viel Glück!!

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.