Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von tina.s am 07.02.2012, 10:50 Uhr

Lohnsteuerveranlagung!

Hallo!

ich weiß das passt nicht so gut hier her, aber ich brauche dringend rat für meine Freundin.

Also: Meine Freundin hat sich von ihren Ehemann im 11.09 getrennt. Sie sagte ihm dann im frühjahr 10 sie hätte die unterlagen für die Lohnsteuer zusammen, er meinte, er möchte erst nächstes jahr also 09/10 zusammen legen für die Lohnsteuer , da er sonst soviel zahlen müsse. Sie 5 er 3!

für 10 hat sie ihre eigene Lohnsteuer gemacht, da es ihr zu blöd war dauernd vertröstet zu werden.

Nun bekam sie letzte Woche Post vom Finanzamt: Schätzung für 2009, da nach mehrmaliger aufforderung zur Lohnsteuerabgabe keine eingereicht wurde. es ist ein ziemlich hoher Betrag, mehr als wenn ihr Ex die Lohnsteuer gemacht hätte.

Sie hat nun sofort mit dem Famt tel. die Situation klar gestellt. Die sagten sie solle gelich für 09 eine getrennt veranlgung machen, was sie auch tat.

Nun lasen wir schon öfters das er fordern kann eine zusammenveranlagung, da er sonst viel nachzahlen muß. ist dies auch in einem solchen fall tatsache oder kann durch sein versäumnis dies aussgeschlossen werden.
P.S. er hat sie nie über die Aufforderung von Famt info.!

HILFE: Sie weiß nicht weiter: MUß sie für Ihn gerade stehen?

 
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