Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 06.11.2012, 15:21 Uhr

Krankenhausaufenthalt mit Kind - und keine Freistellung vom Arbeitgeber

...ich kenne es bei Krankenhausaufenthalten auch nur so, dass es eine Freistellung nur dann gibt, wenn aufgrund besonderer Umstände erforderlich ist, dass die entsprechende Betreuungsperson das Kind begleitet. Ansonsten ist davon auszugehen, dass die Betreuung im Krankenhaus durch das dortige Personal hinreichend gewährleistet wird und eine Anwesendheit der Eltern weder betreuungstechnisch noch medizinisch erforderlich ist.

Wenn man trotzdem mit ins Krankenhaus geht - ist das "Privatvergnügen", dafür kann man ganz normal Urlaub nehmen, Überstunden abfeiern - oder eben unbezahlten Urlaub nehmen.

Kann ich aber auch nachvollziehen... bisher habe ich in solchen Fällen auch immer Urlaub genommen. Warum auch nicht? :-)

 
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