Geschrieben von Pinky2 am 20.03.2008, 18:05 Uhr |
Kosten Klassenfahrt
Hallo,
ich suche schon seid Stunden nach einem Urteil wo der Vater einen Teil der Kosten für die Schullandheimfahrt übernehmen soll.
Zwei meiner Söhne fahren zu gleichen Zeit ins Schullandheim (der Grosse ist in der 2. Klasse) und der Mittlere fährt mit dem Kindergarten für drei Tage weg. Da ich Harz4 bekomme habe ich das beim Amt eingereicht. Für den Grossen wird das wohl übernommen da es in der Schule ist, für den Mittleren leider nicht.
Mein Ex beteiligt sich überhaupt nicht an irgendwelchen Sachen. Ich bezahle den Sport der Kinder, die Sachen die sie da benötigen die ziemlich teuer sind. Ich möchte das er wenigstens die Hälfte der 65 Euro trägt. Klar ist es vorrauszusehen gewesen, aber Weihnachten, Ostern, die Geburtstage für drei Kinder und ab Sommer die Schulsachen für den Mittleren sind schon echt hart am Limit.
Ich höre immer nur von meinem Ex, dies Kind braucht neue Schuhe, das und das musst du kaufen usw. Schliesslich würde er soviel Unterhalt zahlen und hätte kein Geld.
Haha, er hat ca. 500 Euro monatlich zur freien Verfügung für Essen, Kleidung und Freizeit, ich hab ca. 600 Euro für 4 Personen nach Abzug aller Kosten, mal mehr mal weniger kommt halt darauf an wie die laufenden festen Kosten sind. Er hat ein Auto, ich nicht.
Muss er sich an den Kosten der Schullandheimfahrt beteiligen und was ausser Brillen und Zahnersatz fällt noch unter Sonderzahlungen?
Lieben Gruss
Pinky
- Kosten Klassenfahrt - Pinky2 20.03.08, 18:05
- Re: Kosten Klassenfahrt - vallie 20.03.08, 18:09
- Re: Kosten Klassenfahrt - berita 20.03.08, 19:31
- Re: Kosten Klassenfahrt - pinky2 20.03.08, 19:59
- Re: Kosten Klassenfahrt - sibs1 20.03.08, 20:38
!!!Finanzielle Unterstützung!!!
Urlaub und Wunder werden wahr :-)
Hehe meine Ma hat nen Kotlett am Kopf *g*
Wie lange dauert es ca.
Haben Vermieter wirklich so wenig zu sagen? ???
Danke für die ausführlichen Berichte
O.T. : Mein Sohn verliert heut seine "Pracht"
Auch uns hat es getroffen...
Warum kann ein papa das so *grrr*