Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Mira am 19.03.2008, 22:10 Uhr

!!!Finanzielle Unterstützung!!!

Hallo,

ich und mein ex Freund sind getrennt aber wir wohnen noch zusamm weil ich mit meinen sohn ausziehen muß aber wir noch keine whg gefunden haben die den Arbeitsamt zusagt. Da er zuviel verdient bekomm ich kein Harz4 und hab zur zeit nur Erz. und Kindergeld weil er mir nix mehr gibt. Ich weiß nich wie ich die rechnungen noch bezahlen soll oder zeug für mein Kind!

Kann ich Unterhalt schon beantragen obwohl wir noch zusamm wohnen? Und was ist der Kinderzuschlag?

Bin um alle tipps und ratschläge dankbar!!!

lg Samira

 
8 Antworten:

Re: !!!Finanzielle Unterstützung!!!

Antwort von jolina06 am 19.03.2008, 22:34 Uhr

du musst doch dem amt sagen dass ihr nicht mehr zusammen seid sondern nur noch lebt. die können dich doch nicht auf dem trockenen lassen mit kind warst du schon da und hast dich erkundigt???

lg

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??

Antwort von annikala am 19.03.2008, 22:44 Uhr

hallo

wenn er zuviel verdient ist er in erster Linie zuständig, dafür gehst du zum Jugendamt die den Unterhalt an das Kind festsetzen und wenn dein Kind unter drei ist, gehst du zum Anwalt, um für dich Unterhalt einzuklagen.

Um dies zu überbrücken, gehst du auf jeden Fall zum Amt....erkundige dich wegen der Wohnung usw..

Alles Gute

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Re: ??

Antwort von Mira am 19.03.2008, 22:55 Uhr

Danke das ihr so schnell schreibt.

Wir waren schon beim AA und ich hab nen Harz 4 Antrag und ein für ne Whg bekomm. Ich soll die aber zusammen abgeben, nur ich habe noch keine whg gefunden. Ich bin noch bis aug im Erz jahr (mein kleiner ist 1 1/2). Ich muß auch unbedingt eine whg finden damit ich in der stadt nen KiGa platz bekomm und ich ab sep wieder arbeiten kann!

Ich weiß nich was ich machen soll! Soll ich nochmal aufs AA? Oder Jugendamt? Auf den JA war ich noch nicht weil ich dachte man kann unterhalt erst beantragen wenn man auch getrennt lebt.
Und was kostet sowas beim Anwalt?

Sorry ist mein erstes Kind und ich hab keine ahnung

lg Samira

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Re: ??

Antwort von annikala am 19.03.2008, 23:19 Uhr

hi

also du gehst als erstes zum Jugendamt und beantragst eine Beistanschaft. Die werden den KV anschreiben wegen Unterhaltszahlung.

Der Anwalt wird dir einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe mitgeben.....ansonsten kostet die Erstberatung ca. 50-100 Euro die aber wertvoll angelegt wären.....

Weiterhin solltest du dir Zeitungen kaufen und Wohnung im Ermessen der Arge suchen (nicht einfach....am besten mal bei Wohnungsbaugesellschaften...wenn es die bei euch gibt)

Sobald du eine Wohnung hast, gehst du zum AA und lässt den NICHT unterschriebenen Vertrag durchsehen....

viel glück

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Re: ??

Antwort von mamafürvier am 20.03.2008, 14:15 Uhr

Ich habe erst Anträhe auf H4, Wohngeld usw. stellen dürfen NACh dem ich mit den Kids ausgezogen war. Vorher galt ich nicht als alleinerziehend.

Ich mußte also ohne Geld Wohnung suchen, ausziehen, mich + 3 Kids ummelden udn erst DANN galt ich als AE und hatte Anspruch... seltsame Logik, weil man ohne Kohle sich was aufbauen muß... du bist Deutschland!

lG Kerstin

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Re: ??

Antwort von Suka73 am 20.03.2008, 15:37 Uhr

du gildest vor dem gesetz als alleinerziehend, wenn NIEMAND (auch nicht oma oder mama oder exfreund) mit dir in einer wohnung wohnt, du also ALLEINE für alles aufkommen mußt + alleine betreust. wobei hier wohl ausschlaggebend ist, dass der ex noch in der bude wohnt. von "außen" kann keiner nachvollziehen oder beurteilen oder nachprüfen, ob ihr nicht vielleicht doch noch "gemeinsame sache" macht und dem amt nur ein märchen erzählt, um gelder abzuziehen.

(keine sorge, ich glaube dir, nur kennst ja die ämter und ja, ich verstehe das auch von amts wegen)

wie schon gesagt wurde: am besten zum jugendamt, beistandschaft beantragen, unterhalt ausrechnen. steht dir, solange du nicht arbeitest, genauso zu wie dem kind.

wo wohnst du denn?

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Re: Finanzielle Unterstützung

Antwort von taram am 20.03.2008, 16:39 Uhr

Hallo,

ich möchte das hier schon mal erwähnte Forum (ohne Anmeldung) Tacheles empfehlen:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp?RowCt=100&Sort=1

Dort entweder "suchen" oder einfach einen eigenen Beitrag schreiben. Die geben echt gute Tipps.
Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass du trotzdem ihr noch zusammen wohnt, ein Recht auf Unterstützung hast.

Viel Glück

Gruß Taram

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Re: Finanzielle Unterstützung

Antwort von Mira am 20.03.2008, 19:02 Uhr

Danke euch. Ich bin aus Thüringen.
Das ist echt beschissen. Den unterhalt kann ich aber beantragen obwohl wir noch zusammen wohnen?!
Und kann mir kurz jemand was zum Kinderzuschlag sagen. Kann ich das auch beantragen?

Soll jetzt nach ostern nochmal wegen ner whg anrufen-drückt mir die Daumen, ich hoffe es klappt diesmal!

lg samira

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