Geschrieben von granphi am 01.03.2010, 11:21 Uhr |
Kindesunterhalt
Hallöchen,
sagt mal was ändert sich am Kindesunterhalt, wenn der KV heiratet?
Meine Tochter ist jetzt 4 1/2 jahre. Der KV und ich waren nicht verheiratet und nur kurz liiert. Er hat bis zu ihrem 3. Lebensjahr Betreuungsunterhalt gezahlt und aktuell auch immer pünktlich Unterhalt. er gibt mir freiwillig einen lohnschein, sobald ich ihm diesen abfordere. er ist beamter. ändert sich was am unterhalt, wenn er im sommer seine freundin heiratet? Sie bringt 2 größere kinder mit in die ehe, die er aber nicht adopiert.
Re: Kindesunterhalt
Antwort von Patti1977 am 01.03.2010, 12:48 Uhr
Hallo,
eigentlich dürfte sich nichts ändern aber mit der Hochzeit hat er mehr Netto, da er die Steuerklasse wechselt. Da kannst den Unterhalt nochmal überprüfen lassen, ob du dann mehr bekommst.
Ihre Kinder dürften nicht in deine Unterhaltssache hineinzählen.
Lg
Re: Kindesunterhalt
Antwort von granphi am 01.03.2010, 15:11 Uhr
ahja danke, daran hatte ich nicht mehr gedacht...
hab nämlich diesen donnerstag ein beratungsgespräch beim ja wegen unterhaltsberechnung, obwohl ich schon nen titel und ne berechnung habe...naja das ist vielleicht so wenn ja-ämter zusammengelegt werden
Re: Kindesunterhalt
Antwort von Dinchen16012009 am 01.03.2010, 15:40 Uhr
Die Kinder der Frau gehen auf keinen fall mit in die Berechnung.
Sind ja nicht seine, also ist er Ihnen gegenüber nicht Unterhaltspflichtig.
Wie patti schon schrieb kann es sein das Ihr mehr bekommt, da er ja bei Lohnsteuerklasse 3 mehr rausbekommt..
Viel Glück
Dumme Frage dazu hab
Antwort von sugarbabemanu am 01.03.2010, 19:00 Uhr
Wenn er aber heiratet ist er aber da nicht trotzdem verpflichtet für die Kinder mit aufzukommen, da sie ja mit in dann seinem Haushalt leben???
Re: Dumme Frage dazu hab
Antwort von Dinchen16012009 am 02.03.2010, 7:54 Uhr
Nein,der leibliche Vater bleibt immer in der Unterhaltspflicht.
Nicht der Stiefvater.
Zahlt der leibliche Vater allerdings kein Unterhalt und Unterhaltsvorschuss gibts auch nicht mehr und die Frau müßte zur ARGE würde sein Einkommen mit angerechnet, was aber nicht sein Unterhaltsbeitrag verringert für das leibliche Kind.
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