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mal wieder eine meiner hypothetischen fragen: hartz4 und kindesunterhalt

Thema: mal wieder eine meiner hypothetischen fragen: hartz4 und kindesunterhalt

hallo, da ich im moent mal alle möglichen situationen betrachte, hier mal wieder eine frage: angenommen ich habe nach einem jahr alg1 keine einkommen mehr, bekomme aber vom vater meiner kinder kindesunterhalt (ca. 1000€), wird das bei hartz4 auch als mein einkommen angerechnet? oder kann ich unabhängig also von der höhe des kindesunterhaltes für mich hartz4 bekommen? um mal allen fragen zuvorzukommen: ich bin derzeit berufstätgi, weiß aber natürlich nicht, wie das in zukunft aussehen wird, habe immer nur befristete verträge. so ganz akut ist mein probelm also nicht. vg katrin

Mitglied inaktiv - 08.12.2008, 20:20



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Ich bekomme zwar keinen Kindesunterhalt, aber ich gehe schon davon aus, dass Du bei 1000€ Unterhalt kein ALG II bekommen würdest. Das ist ja soviel, wie andere bei einem VZ-Job verdienen. Aber ohne Garantie, ist nur meine spontane Meinung.

Mitglied inaktiv - 08.12.2008, 20:29



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Natürlich wird der Kindesunterhalt angerechnet... ihr seit eine Bedarfsgemeinschaft.. und da werden alle Einnahmen zusammengerechnet...

Mitglied inaktiv - 08.12.2008, 20:32



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Der Kindesunterhalt wird natürlich angerechnet.

Mitglied inaktiv - 08.12.2008, 20:34



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Klar werden Kindesunterhalt und auch Kindergeld angerechnet

Mitglied inaktiv - 08.12.2008, 20:35



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Hallo, also der Unterhalt sowie das Kindergeld werden zusammengerechnet. Die Miete und die Heizkosten werden dagegengerechnet. Und falls du dann noch einen Bedarf hast, bekommst du was dazu. Wenn du nur ein Kind hast, wirst du wohl kein Hartz4 bekommen. Du kannst es dir aber auch selber ausrechnen. Ich leg dir noch einen Link dazu. http://www.alleinerziehend.net/Hartz4-Kinderzuschlag-Rechner.html Lieben Gruss Pinky

Mitglied inaktiv - 08.12.2008, 21:03



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... wenn der kindsunterhalt des vaters, der dir nicht unterhaltpflichtig ist, den bedarfssatz übersteigt, den du, deine kinder und dein neuer lebensgefährte übersteigt, dein ex deinen neuen lebensgefährten mit unterhält. und das, obwohl er dafür schuftet, daß es seinen kindern gut geht, fallen deine kinder dann in die kinderarmutsstatistik. jaja.

Mitglied inaktiv - 08.12.2008, 22:22