Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von charty am 23.09.2008, 22:36 Uhr

Kennt sich jemand mit §1666 und §1667 BGB aus? Evtl. auch Ralph!

Hallo Ihr Lieben!

Ich habe soeben einen Anruf von meinem Ex-Mann erhalten, der mich erst einmal etwas aus den Latschen hat kippen lassen. Vor 2 Wochen bekam er ein Schreiben vom Familiengericht. Hintergrund: Er hat Insolvenz beantragt und nun möchte das FG wissen, ob unsere Tochter Vermögenswerte besitzt (seine Inhaltsangabe, das Schreiben kenne ich nicht). Das Schreiben erwähnt auch §§1666 und 1667 BGB. Die Inhalte der Paragraphen habe ich nachgeschlagen, aber ich bin mir dessen Auslegung nicht wirklich sicher. Recht ist zwar mein Steckenpferd (war ein Schwerpunkt im Rahmen meines BWL-Studiums), aber nicht das Familienrecht.

Nun meine Frage: Was hat das Vermögen meiner Tochter hier für eine Bedeutung. Es geht hier um die Sicherung des Vermögens (mein Stiefvater hat ihr ein kleines Aktienpaket zur Taufe geschenkt). Wir sind beide Sorgeberechtigte. Wir können - darauf habe ich Wert gelegt - nur gemeinsam, d.h. mit beiden Unterschriften - das Geld verwalten. Das heißt ohne mich kann er gar nichts machen. Reicht das für ein FG als Sicherheit, auch mit Bestätigung der Bank oder könnte ein Antrag seinerseits helfen, dass er sich damit einverstanden erklärt, dass ich die alleinige Verfügungsgewalt über ihr Vermögen habe (wäre für ihn okay). Oder bedeutet dieser Brief, dass das Vermögen unserer Tochter für seine Verbindlichkeiten als Sicherheit dient? Das wäre eine Katastrophe! Das will er auch nicht. Schließlich ist seine Tochter ja auch noch eine seiner Gläubiger in der Insolvenz wegen rückständigem Unterhalt.

Bitte beruhigt mich. Ich sehe das Geld meiner Tochter schon schwinden wegen ihm.

Hoffe, Ihr könnt mir evtl. ein bißchen helfen oder zumindest Mut zusprechen.

Danke Euch!
Lg Claudia

 
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