Geschrieben von charty am 23.09.2008, 22:36 Uhr |
Kennt sich jemand mit §1666 und §1667 BGB aus? Evtl. auch Ralph!
Hallo Ihr Lieben!
Ich habe soeben einen Anruf von meinem Ex-Mann erhalten, der mich erst einmal etwas aus den Latschen hat kippen lassen. Vor 2 Wochen bekam er ein Schreiben vom Familiengericht. Hintergrund: Er hat Insolvenz beantragt und nun möchte das FG wissen, ob unsere Tochter Vermögenswerte besitzt (seine Inhaltsangabe, das Schreiben kenne ich nicht). Das Schreiben erwähnt auch §§1666 und 1667 BGB. Die Inhalte der Paragraphen habe ich nachgeschlagen, aber ich bin mir dessen Auslegung nicht wirklich sicher. Recht ist zwar mein Steckenpferd (war ein Schwerpunkt im Rahmen meines BWL-Studiums), aber nicht das Familienrecht.
Nun meine Frage: Was hat das Vermögen meiner Tochter hier für eine Bedeutung. Es geht hier um die Sicherung des Vermögens (mein Stiefvater hat ihr ein kleines Aktienpaket zur Taufe geschenkt). Wir sind beide Sorgeberechtigte. Wir können - darauf habe ich Wert gelegt - nur gemeinsam, d.h. mit beiden Unterschriften - das Geld verwalten. Das heißt ohne mich kann er gar nichts machen. Reicht das für ein FG als Sicherheit, auch mit Bestätigung der Bank oder könnte ein Antrag seinerseits helfen, dass er sich damit einverstanden erklärt, dass ich die alleinige Verfügungsgewalt über ihr Vermögen habe (wäre für ihn okay). Oder bedeutet dieser Brief, dass das Vermögen unserer Tochter für seine Verbindlichkeiten als Sicherheit dient? Das wäre eine Katastrophe! Das will er auch nicht. Schließlich ist seine Tochter ja auch noch eine seiner Gläubiger in der Insolvenz wegen rückständigem Unterhalt.
Bitte beruhigt mich. Ich sehe das Geld meiner Tochter schon schwinden wegen ihm.
Hoffe, Ihr könnt mir evtl. ein bißchen helfen oder zumindest Mut zusprechen.
Danke Euch!
Lg Claudia
- Kennt sich jemand mit §1666 und §1667 BGB aus? Evtl. auch Ralph! - charty 23.09.08, 22:36
- In letzter Konsequenz wird Dir das nicht helfen... - Ralph 23.09.08, 23:24
- Gute Besserung und ... - charty 23.09.08, 23:32
- Re: Gute Besserung und ... - Judith31 24.09.08, 8:06
- Gute Besserung und ... - charty 23.09.08, 23:32
- Re - IgelMama 24.09.08, 8:15
- Re: Re - berita 24.09.08, 10:25
- Unterhaltspflicht - +emfut+ 24.09.08, 10:41
- Re: Re - berita 24.09.08, 10:25
- In letzter Konsequenz wird Dir das nicht helfen... - Ralph 23.09.08, 23:24
Ähnliche Beiträge im Forum für alleinerziehende Eltern:
§ 1686 BGB - Auskunft ggü KV
Kennt sich einer rechtlich mit § 1686 BGB aus? Demnach besteht Auskunftspflicht ggü dem KV über die persönlichen Verhältnisse des Kindes. Wann besteht diese Auskunftspflicht? Was sind persönliche Verhältnisse? Ich bin in der blöden Situation, dass ich meiner ...
von Wartender Mond 27.01.2008
Stichwort: BGB
Boah es ist so kalt das Mama Eisbär auch schon Heizung an hat!
Ein mann für mama - pro7
Ralph hab dir ne PN geschickt. L: G. o. t.
Hab mal ne doofe Frage (evtl. an Ralph)
Traumwolke?
Hier waren doch welche auf dem oktoberfest hab da mal ne frage
Grüße aus Italien und Jammer :-)
Hat jemand ahnung scheidung und gemeinsame immobilie ?
Och menno