Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 07.05.2012, 8:17 Uhr

Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen?

Wenn du schon lange keinen Sex mehr mit deinem Partner hast wie kann er dann glauben, dass er überhaupt der Vater ist? War er so naiv? Kann er nicht rechnen? Wollte er es nur glauben?

Kind hinterhertragen? Du hast ihm sein Kind verschwiegen und nun solltest du ihm auch mal zeit lassen es anzunehmen, dass er spontan Papa wird und sehen, ob sich Interesse oder gar Zuneigung zum Kind aufbaut.

Was Konsequenzen angeht weiß ich nicht...
der Erzeuger muss nichts nachzahlen, da er ja nichts vom Kind wußte.
Ich nehme aber auch an, dass das Amt nicht weiterhin locker die Euros rüber schieben wird...
Der Erzeuger muss das Kind anerkennen, Unterhalt muss berechnet werden und dieser wird dann dein H4 schmälern, weil er als Einkommen angerechnet wird.
Der bisherige geglaubte Vater wird erleichtern sein, dass er für das Ergebnis des Seitensprunges nicht noch 18 Jahre zahlen muss.

 
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