Geschrieben von miina am 28.12.2013, 11:00 Uhr |
kann jemand helfen? unterhaltsberechnung
hallo zusammen,
wie wird das nettoeinkommen meines mannes bereinigt, um den unterhalt, der er nach der trennung für die kinder und für mich zahlen muss?
wir haben zusammen ein haus gekauft, das er gerne behalten möchte. nun zieht er die kreditrate ab und kann dann dementsprechend weniger unterhalt zahlen.. ist das ok? schliesslich braucht er kein großes haus, wenn ichmit den zwei gemeinsamen kindern ausziehe. oder?
sorry, blicke grad gar nicht mehr durch...
danke und grüße
das würde ich gründsätzlich vom Fachmann machen lassen
Antwort von Keksraupe am 28.12.2013, 11:13 Uhr
aber klingt doch toll... ich kaufe mir einen Porsche und eine Villa, muss diese abzahlen und kann keinen Unterhalt mehr zahlen :-D
Re: das würde ich gründsätzlich vom Fachmann machen lassen
Antwort von CKEL0410 am 28.12.2013, 11:27 Uhr
Die schulden sind in der ehe enstanden. Also wird es erstmal mit einbezogen. Der uh fur die kinder geht vor. Also kann es sein das du erstmal nichts bekommst. Ist bei einer freundin auch so. Wenn das haus verkauft ist kann es wieder anders aussehen. Aber sowas kann dir nur ein Anwalt genau berechnen. Steht ihr beide im Vertrag, dann wird die bank auch an dich heran treten wenn er es nicht mehr zahlen kann.
Das ist nicht vergleichbar
Antwort von Strudelteigteilchen am 28.12.2013, 11:55 Uhr
Das Haus gehört ja beiden, der Abtrag für das Haus mehrt also ihr Vermögen. Das ist - zunächst mal - durchaus in Ordnung so.
@ AP:
Ich würde das auch vom Anwalt machen lassen, denn mit gemeinsamen Haus wird es kompliziert. Ihr müßt dann sowieso überlegen, wie das mit dem Haus weitergeht. Wenn er das Haus behalten will - was er durchaus darf, wenn er sich das leisten kann - dann müsste geregelt werden, was mit Deiner Haushälfte passiert. Entweder er zahlt Dich aus, oder er zahlt Dir quasi Miete für "Deine" Hälfte. Du mußt schauen, was für Dich günstiger ist - da spielen dann auch Steuerfragen mit rein, und die Frage, ob Du mit Unterhalt, Kindergeld und eigenem Einkommen unabhängg bist, oder evtl. aufstocken mußt.
P.S.
Antwort von Strudelteigteilchen am 28.12.2013, 12:02 Uhr
Ein (erzwungener) Verkauf des Hauses ist u.U. auch nicht im Interesse der AP. Denn gerade am Anfang deckt der Verkaufserlös selten die Kredite ab, und dann hat sie die Schulden (mit) an der Backe. Wenn es finanziell möglich ist, würde ich dann evtl. lieber auf einen Teil des Trennungsunterhalts verzichten und in ein paar Jahren ein abbezahltes halbes Haus haben.
Aber das muß man sich auch leisten können. Und das gilt für beide.
So oder so: Wenn das Haus verkauft werden muß, dann lieber in Ruhe und nicht jetzt unter Zeitdruck, damit der Mann ihr mehr Unterhalt zahen kann. Da hat keiner was von.
das war auch nicht so bierernst gemeint ;-)
Antwort von Keksraupe am 28.12.2013, 15:57 Uhr
deshalb schrieb ich ja extra, sie solle das alles von einem Fachmann machen lassen. Wenn da ein hau smit ihm Spiel ist und eine Ehe, und es auch um Ehegattenunterhalt geht, dann ist das alles viiiiiiel komplexer als wenn der Freund sich trennt, beide längst arbeiten und es rein um den Kindesunterhalt geht...
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