Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Schreckschraube am 16.10.2010, 21:17 Uhr

Jetzt weiß ich wieder warum

Also das Haus kann man schätzen lassen, ihr wisst, wie hoch die Belastung noch ist. Klar könnte es sein, dass er dafür nicht soviel bekäme - das ist aber wurscht, da er es doch sowieso nicht verkaufen will. Der Verkehrswert gilt da.
Bei uns wurde damals der Kaufwert+die getätigten Investitionen gerechnet. Da das Haus ja dann ein paar Jahre älter war, wurde wieder ein bisschen abgezogen. Da kannst du schon ziemlich genau rausfinden, was dir zusteht. Und auf Versorgungsausgleich kann man gar nicht verzichten - wurde mir damals vom Anwalt gesagt.

LG Dany

 
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