Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Weihnachtsfrau am 16.12.2010, 13:28 Uhr

ja das habe ich durchaus

1. Interpunktion wäre sehr nett und ließe sich besser lesen. Ein paar Punkte, Kommata und Absätze täten deinem Posting gut :-)

2. Nur weil man gerichtlich geregelten Umgang hat, hat man noch lange keine zu verallgemeinernden Erfahrungen.
Gerade in familienrechtlichen Gerichtsverfahren ist jede Entscheidung eine Indiviualentscheidung.
Da von "Ahnung" zu sprechen ist, als spräche ich von medizinischer Kompetenz weil ich oft beim Arzt bin. :-)

3. Lies mal bitte richtig. Ich habe gesagt, es gibt Stress.
Der Sommerurlaub ist bisher unumstritten, es geht um meinen weiteren Urlaub im Frühjahr oder Herbst, den mein Ex nicht will.

4. Woher ich wissen will, dass er diesen Urlaub verhindern wird?
- Weil er das schreibt. Sonst gäbe es doch die gesamte Diskussion nicht.

5. Im Gerichtsverfahren ging es um UMGANG. Den hat er, sodass nur SEIN Urlaub festgelegt wurde. Über den Umfang meines Urlaubes wurde nicht gesprochen. Damals hatten wir aber auch andere Sorgen.

6. Dieses " tut mir leid, ist nun aber mal meine Meinung" kann ich nicht hören.
Du liest weder mein Posting richtig, noch hast du den Sachverhalt verstanden. Anstelledessen schließt du mal schnell von dir auf andere und kommst mit selbstgefühlter Erfahrung, weil du EINE Gerichtsverhandlung miterlebt hast.

7. Nochmal kurz: Er darf zwei mal eine Woche Urlaub mit dem Kind machen. Meine zwei Wochen Urlaub im Sommer akzeptiert er.
Nur ist er gegen meinen Urlaub im Frühjahr (da würde ein Umgangswochenende und ein Wochentagsumgang ausfallen) und im Herbst (nur der Wochentagsumgang fällt aus).
Ich würde gern wissen, ob er mir diesen Urlaub verbieten kann, wenn Umgangstage tangiert werden.

Grüße W.

 
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