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Geschrieben von Nina3 am 03.12.2008, 5:24 Uhr

In den Knast wg. Unterhaltsschulden??

Gibt es das heutzutage eigentlich noch wirklich???

Eine Bekannte erzählte mir von einer Kollegin, deren neuer Freund ins Gefängnis musste, weil er den Unterhalt nicht zahlen konnte. Besagte Kollegin hat aber grade eben erst ein Baby von dem Mann bekommen und so wurde die junge Familie gleich auseinander gerissen.

Mir kommts ehrlich gesagt merkwürdig vor. Unser KV hat in den letzten 6 3/4 Jahren nicht einmal Unterhalt gezahlt. Der Unterhaltsvorschuss lief ja dann irgendwann aus. Von meiner Seite aus ist es zwecklos etwas einzuklagen (bezieht Zeitrente) und vom Jugendamt aus scheint man das Geld ebenfalls einfach so abgeschrieben zu haben, ohne sich da in irgend einer Weise mal ernsthaft ums "eintreiben" bemüht zu haben.
Also nach welchen Gesichtspunkten wird denn dann wohl entschieden, wer "büßen" muss und wer mehr oder minder ungeschoren davon kommt???

LG


Nina

 
9 Antworten:

Re: In den Knast wg. Unterhaltsschulden??

Antwort von Misty am 03.12.2008, 6:50 Uhr

Hi,

soweit ich weiß sind dass zum einen die, die nachweislich zahlen könnten und es nicht tun (nach mehrmaliger aufforderung) und zum anderen auch die, die sich um nichts bemühen, sprich einfach nichts machen und hoffen, dass dann alles erledigt sein wird!

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Re: In den Knast wg. Unterhaltsschulden??

Antwort von Judith31 am 03.12.2008, 7:55 Uhr

Hallo,
doch gibts tatsächlich noch, kenne auch jemanden der gesessen ist...genaueres kann ich Dir leider nicht sagen ... LG Judith

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Re: In den Knast wg. Unterhaltsschulden??

Antwort von +emfut+ am 03.12.2008, 8:39 Uhr

Keiner kommt in den Knast, wenn er den Unterhalt nicht zahlen KANN.

Aber wenn man nicht zahlen WILL - und das auch noch sehr hartnäckig tut - dann kann das schon mal passieren :-(.

Netten Vater, den sich Deine Kollegin da ausgesucht hat für ihr Kind. Und dann jammern, wenn der Staat endlich mal eingreift. Wenn sie diejenige wäre, die keinen Unterhalt bekäme, würde sie wahrscheinlich etwas anders darüber denken.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: In den Knast wg. Unterhaltsschulden??

Antwort von Cat74 am 03.12.2008, 9:10 Uhr

Ich hoffe, das gibt es noch!
Bevor irgendetwas passiert, muß wegen Unterlassung der Unterhaltspflicht eine Anzeige aufgegeben worden sein. Das kann die Mutter od. auch das Jugendamt tun. Wenn man Unterhalt zahlen könnte, es aber nicht tut, man zB nachweislich auf großem Fuß lebt, aber über keinerlei offizielles Einkommen verfügt, dann folgt zuerst eine Geldstrafe. Allerdings zieht sich so ein Verfahren schonmal einige Jahre hin, bevor es überhaupt zu einer Verurteilung kommt. Ist ein Urteil gesprochen und das Spiel geht weiter, kann es eine erneute Anzeige geben und dann kann es unter Umständen recht schnell gehen, dass der zahlungsunwillige Vater doch auch mal im Gefängnis landet!
Die Kollegin Deiner Bekannten (Laß die Leute reden...!) hätte also sicher in der Vergangenheit etwas mitbekommen müssen, so überraschend wird diese junge Familie nun also nicht auseinandergerissen. Und wenn doch, dann wurden ihr sicher schnell die Augen über ihren Partner geöffnet!
Gruß von Cat

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Re: In den Knast wg. Unterhaltsschulden??

Antwort von RainerM am 03.12.2008, 10:35 Uhr

Ich dneke mal, dass die Aussage "weil er nicht zahlen kann2 den Kern der Sache nicht trifft, wahrscheinlich hatte man ihm nachgewiesen, dass er zahlen könnte, er hat es dann aber wohl nicht getan.

Unterhaltspflichtveletzung ist eine Straftat.

Aber... man muss nur zahlen, wenn man es kann.
Und hier dürfte die Angelegenheit dann immer etwas kompliziert werden, da es vom Pflichtigem, dem Berechtigten und dem gericht recht unterschiedlich beurteilt wird.

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Re:

Antwort von IgelMama am 03.12.2008, 10:55 Uhr

Mein Ex1 ist damals auf Bewährung verurteilt worden und als er wieder nicht zahlte ist er haarscharf am Knast vorbeigeschlittert, er mußte bar auf die Hand zahlen und durfte dann wieder gehn.
Seitdem zahlt der wenigstens regelmäßig, war wohl ein heilsamer Schock für ihn, zumal er vorher wegen ner andern Sache gesessen hat und wegen der Unterhaltssache in U-Haft mußte (damit er nicht wieder ins Ausland abhaut).
Der Richter sagt, wenn er wieder nicht zahlt, gibts kein Erbarmen mehr, genauso wie die Tagessätze, die er noch wegen irgendwas zahlen muß, wenn er da auch nicht zahlt, sitzt er im Knast.
Mittlerweile hab ich da auch kein Mitleid mehr mit, der verdient mehr für sich alleine, als wir zu viert mit Hartz4 haben und zahlt trotzdem relativ wenig, weil noch der alte Titel von 2001 existiert. Ich weiß, daß er noch viel viel mehr abzahlen muß, also spar ich mir den Aufstand auf höheren Unterhalt zu klagen (was wieder zahlreiche Drohanrufe mit sich bringen würde), die von der Arge überprüfen regelmäßig was er verdient und was er abzahlen muß und die werden schon bescheid geben, wenn er mehr zahlen muß (wurde mir zumindest so erklärt).

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Re: Da muss ich mich kurz einklinken,

Antwort von horrend am 03.12.2008, 12:13 Uhr

weiß jemand, was das heißt, "Auf großem Fuß leben"??

Mein Ex zahlt ja bekannt auch nichts, hatte einen Unfall vor ein paar Jahren, und ist jetzt angeblich "erwerbsunfähig", bezieht wohl eine Rente in Höhe von Hartz IV.

Mir erzält er, er darf dazuverdienen, was er auch tut. Sein altes Auto ist weg, er hat ein Auto gekauft im Wert von ca. 5.000,00 EUR - 8.000,00 EUR schätze ich, vielleicht mehr, ein Audi mit allem "Schnickschnack", Navi etc., obwohl er es in Berlin nicht wirklich bräuchte. DAFÜR ist Geld da, für seinen Sohn KEIN CENT.

Ich fühle mich sehr hilflos.

Was kann man da bloß tun. In einem halben Jahr fällt der Unterhaltsvorschuss weg, dann fehlen mir netto 170,00 EUR. Das finde ich viel. Der KV meint nur lapidar: Bei mir ist nichts zu holen. Ich bin Rentner.

Und ICH bin sauer...

LG Ilona

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Re: Kann ein Anwalt eigentlich Kontoauszüge einfordern,

Antwort von horrend am 03.12.2008, 12:17 Uhr

um die Verbindlichkeiten und Einkünfte zu ermitteln? Ich denke, das geht nicht, oder? Das ginge wohl zu weit.

Ich weiß nicht, wie ich ihm beikommen soll. Es stinkt mich wirklich an.

Aber eigentlich habe ich auch kein Geld für einen Anwalt. Ich arbeite zwar in einer Kanzlei, aber die ist nicht auf Familienrecht spezialisiert. Hier kennt man nur eine "ganz teure" Anwältin für Fam.recht.

wenn ich das Geld hätte, würde ich ihm einen Detektiv hinterherschicken. Ach, wenn ich Geld hätte, bräuchte ich auch keinen Unterhalt, Dann könnte der mir mal im Mondschein begegnen. Aber: Nicht genügend Geld, kein Detektiv... kein Anwalt.... Kein Unterhalt!

VG Ilona

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Re: Kann ein Anwalt eigentlich Kontoauszüge einfordern,

Antwort von LadyHarley am 04.12.2008, 6:42 Uhr

muss mich auch mal zu wort melden..
mir gehts auch nich anders...seit einem anerkenntnissurteil im juni zahlt der erzeuger keinen unterhalt mehr....begründung gegenüber den kindern"ich habe kein geld mehr"
dabei verdient er netto knapp 2500€
soviel zu vätern
nun sind wir an der gehaltspfändung dran....mal schaun was wird
gruss
lady

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