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Geschrieben von MutterTeresa am 02.12.2008, 22:12 Uhr

würdet ihr das unterschreiben?

Mein getr. lebender Mann hat mir heute eine "Bestätigung" in schriftlicher Form gegeben, die ich unterschreiben soll. Eine Bestätigung über den Erhalt von Unterhaltsleistungen.

Sie lautet:

Bestätigung durch...(mich), eine Summe von .... Euro als freiwillige, miteinander vereinbarte, widerrufliche Unterhaltsleistung für den gemeinsamen Sohn ... für den Monat .... in bar erhalten zu haben.

Unterschrift.

Mich störte auf den ersten Blick das "widerruflich" in dem Schreiben.
Wäre lieb, wenn ihr eure Meinung dazu Preis gebt.

LG
MT

 
8 Antworten:

Re: würdet ihr das unterschreiben?

Antwort von Nathalik am 02.12.2008, 23:16 Uhr

Nö. Schon klar, was er abgezeichnet haben möchte: Du kriegst die Kohle nur diesmal in besagter Höhe, und wenns mir passt, dann beim nächsten Mal weniger oder gar nicht. Wörtlich, so wie es dasteht, sollst Du aber unterschreiben, dass er sogar die gezahlte Summe wieder zurückfordern kann. Beides ist Quatsch. Mach Du doch ihm einen Gegenentwurf, den Du zu unterzeichnen gewillt bist. Denn dass er den Erhalt bestätigt haben will, ist ja sein gutes Recht: "Hiermit bestätige ich, am xxten die yy-Summe in bar als Unterhalt für den Monat zz für unseren gemeinsamen Sohn xy erhalten zu haben." Ohne jede weitere Verpflichtung oder Zusicherung oder ähnliches. Klar hat er Angst, in der Zukunft auf den einmal gezahlten Betrag festgenagelt zu werden. Aber umgekehrt würde ich ihm an Deiner Stelle auch keinen Freibrief für willkürliche Zahlungen in willkürlicher Höhe ausstellen.

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Re: würdet ihr das unterschreiben?

Antwort von +emfut+ am 02.12.2008, 23:43 Uhr

Nun ja. Für mich stellt sich da die Frage, um was für Geld es sich da gehandelt hat.

Wenn er brav und ordentlich jeden Monat den geschuldeten Unterhalt zahlt, und nur in einem Monat bar einen Betrag bezahlt hat, der über den geschuldeten Unterhalt hinausgeht - vielleicht für einen speziellen Zweck wie Einschulung, Zahnspange oder Weihnachtsgeschenk - dann würde ich das unterschreiben.

Wenn er das als Quittung für bargezahlten Unterhalt haben will, den er dem Kind rechtlich schuldet - hmm, dann schadet es wahrscheinlich auch nicht, wenn man das unterschreibt, denn das "freiwillig" und das "widerruflich" darin hat dann keinerlei bindende Wirkung. Er kann den gesetzlichen Unterhalt nicht willkürlich zahlen oder nicht.

Also:
Im ersten Fall würde ich das ohne mit der Wimper zu zucken unterschreiben.
Im zweiten Fall würde ich mit einerm Anwalt Rücksprache halten (den man dann wahrscheinlich sowieso braucht und hat, denn dann hört sich das nicht nach einem willigen Unterhaltszahler an).

Gruß,
Elisabeth.

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Re: würdet ihr das unterschreiben?

Antwort von MutterTeresa am 02.12.2008, 23:52 Uhr

Bisher hat er einmalig Unterhalt gezahlt, möchte das jetzt in Zukunft regelmäßig tun. Wollte mir heute die zweite Zahlung in bar geben (hat er aber nicht, weil ich ihm den Wisch nicht unterschrieben habe) Habe ihn auch gefragt, warum er das nicht überweist: Will ich nicht, war die Antwort....

LG
MT

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Re: würdet ihr das unterschreiben?

Antwort von Brülllöwe am 02.12.2008, 23:52 Uhr

Hallo!

Mich stört:

- "freiwillig", denn es gibt eine Unterhaltspflicht

- "widerruflich" (stört mich am meisten und würde ich niemals unterzeichnen) : eine Tür um sich das Geld evtl. wieder zu holen???
(M. Ea. bedeutet das Wort "widerruflich" im Text aber nicht dass er den Betrag monatlich willkürlich ändern kann. Im Text geht es nicht um Regelmäßigkeit)

- "miteinander vereinbart": Ansichtssache. Heißt, du bist mit der Höhe einverstanden. Würde ich nur unterzeichnen wenn es der mir gesetzlich zustehende Betrag ist (evtl. noch wenn ich dringend auf das Geld angewiesen bin)


Ich würde abändern in:

"Frau ...... bestätigt den Betrag von ..... Euro von Herrn ..... als Unterhaltszahlung für das gemeinsame Kind ..... für den Monat .... in bar erhalten zu haben."

Sollte als Bestätigung reichen.

Hoffe geholfen zu haben.

LG
Brülllöwe

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Dann würde ich das nicht unterschreiben

Antwort von +emfut+ am 03.12.2008, 0:07 Uhr

Wo hat er denn die Formulierung her.

Wie gesagt: Ich hätte es nicht unterschrieben. Aber ich kann mir sogar vorstellen, daß man es unterschreiben kann, und er sich dann mit dem Wisch mehr schadet als Dir. Denn: Der Wisch zeigt nicht unbedingt seinen Willen, seiner gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht in Zukunft regelmäßig nachzugehen.

Es sind drei Knackpunkte im Text:
1. freiwillig - das ist Dünnpfiff, den er ist gesetzlich verpflichtet, Unterhalt zu zahlen
2. widerruflich - auch das ist Dünnpfiff, denn es steht nicht in seiner Entscheidungsgewalt, den Unterhalt zu Widerrufen oder nicht
3. miteinander vereinbart - das ist möglicherweise gefährlich, weil sich daraus evtl. ableiten ließe, daß Du ihm die Zahlung des Unterhalts sozusagen anheim stellst; wobei es rechtlich trotzdem fragwürdig ist, ob er damit dann durchkäme, denn der Unterhalt steht nicht Dir zu, sondern dem Kind, und daher kannst Du gar nicht rechtsgültig auf irgendwas verzichten.

Aber: Das ist meine Laienmeinung mit einer Portion jzúristischen Halbwissens. Deswegen hätte ich eben nicht unterschrieben, sicherheitshalber, und ihm gesagt, daß er doch bitte den Unterhalt in Zukunft in der vorgeschriebenen Höhe überweisen möge, andernfalls würde ich den Rechtsweg beschreiten. Alternativ gibt er mir den Schrieb, ich bespreche das mit meiner Anwältin und unterschreibe, wenn sie das "genehmigt".

Gruß,
Elisabeth.

(Hmm, ich habe gerade einen Schlittenfahrer-Flash. Aber er kennt mich ja als Anwaltsfreund und Eskalationstusse, also wird es ihn nicht erstaunen, daß ich so handeln würde.)

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hast ne pn emfut..owt

Antwort von MutterTeresa am 03.12.2008, 0:28 Uhr

.

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Re: würdet ihr das unterschreiben?

Antwort von RainerM am 03.12.2008, 10:46 Uhr

Ich halte den Wortlaut zum Teil für dämlich.

Freiwillige Unterhaltsleistung.... das sollte er besser genauer darlegen.
Eine Freiwillige Leistung kann ja auch bedeuten, dass sie mit der Pflichtleistung nicht verrechnet wird ;o)

Auf der andren Seite schneidet er sich ins Fleisch, da ein berechneter Unterhalt niedriger sien könnte und er meiner Meinung nach die Differenz nicht zurückfordern könnte.

-Dass man den Empfang bestätigt, ist in Ordnung.
-Dass man, solange kein Papiert existiert das den Unterhalt bindend festschreibt, diese Zahlung für die Zukunft als nicht bindend erklärt, dürfte auch in Ordnung gehen.
Was er wahrschneinlich verhindern möchte ist, dass die jetzt miteinander vereinbarte Höhe ihm später vorgehalten wird und man dann sagt, was bisher ging, wird auch in Zukunft gehen.
Bedenke, dass nach einer trennung sich auch die Einkommensverhältnisse verändern, zB Steuerklasse, Zuschüsse (zB im Öffentl. Dienst) etc wegfallen/sich ändern.
Von daher würde ich sagen, solange nichts offiziell geklärt ist, also eine Titulierung des Unterhaltes, oder ein Urteil über die Höhe vorliegt, musst du dir wegen des Passus Widerruflich keine Sorgen machen, ich halte das für i.O. und aus obien genannten Gründen auch für nachvollziehbar.

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Re: würdet ihr das unterschreiben?

Antwort von RainerM am 03.12.2008, 11:03 Uhr

Achja,

Läuft wegen der Unterhaltssache ien Verfahren, beim Jugendamt oder vor Gericht?

Wenn nicht, solltest du es veranlassen, denn

1. Unterhalt kann für die Vergangenheit nicht gefordert werden!
Erst ab der "schriftlichen Inverzugsetzung" läuft die Unterhaltspflich rückwirkend. Von daher sollte ein Schreiben aufgesetzt werden, dass du für das/die Kind(der) und dich Unterhalt einforderst.

2. Solange die Höhe des Unterhaltes nicht feststeht, machen die von den anderen genannten Argumente keinen Sinn.
Es besteht zwar eine Unterhaltspflicht, aber die Formulierung "freiwillig" kann diese pflicht nicht einschränken, das gilt nur "oberhalb" der Unterhaltspflicht.
Also man kann einen höheren Unterhalt (freiwillig) zahlen, und damit kein Rechtsanspruch auf erhöhten Unterhalt entsteht, sollt man als Unterhaltspflichtiger die Zahlung so absichern.
Mehr Hintergedanken dürfte er nicht dabei gehabt haben.
Und mehr Risiko gehst du auch nicht ein, ausser dass er letzten Endes einen festgesetzten Betrag zahlen wird.

Von daher kannst du das unterschreiben, ohne Nachteile zu haben.
Oder dur wartest auf die Nachzahlung, wenn der Unterhalt errechnet udn festgeschrieben wurde...

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