Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Leena am 16.07.2005, 18:25 Uhr

immer ruhig Blut

Hallo Richie,

ich glaube, ich bleibe trotzdem bei meiner Meinung, dass auch der Hauptverdiener einer Familie vor und/oder nach der Arbeit noch dies und jenes für die Kinder tun SOLLTE, und nicht nur tun KANN. Schließlich ist Kinderbetreuung schon ein ziemlicher 24-Std.-Bereitschaftsdienst an 7 Tagen die Woche, und da fände ich es mindestens einen feinen Zug vom Vater, in seiner freien Zeit sich auch mal des Nachwuchses anzunehmen, damit auch die Mutter mal schnaufen kann, tut ihr nämlich auch ganz gut - und dient damit auch dem Familienfrieden. ;-)

Was die "vorzeitige Aufgabe des Stillens" bei der ursprünglichen Posterin betrifft, so halte ich das auch nicht wirklich für eine ultimative Idee, denn "geben um zu nehmen" wird in einer Beziehung wohl kaum je funktionieren, und erzeugt höchstens Erwartungsdruck... Ist mir jedenfalls bei meinem Ex-Partner so gegangen, dass er immer alles mögliche "für mich" getan hat, was ich aber gar nicht wollte, und es mir dann quasi vorgehalten hat, wie selbstlos er alles für mich tun würde, und dafür wäre ich verd...t nochmal verpflichtet, ihn unendlich zu lieben, alles mögliche für ihn zu tun etc. - ja, das war letztlich ein rettungsloser Teufelskreis, und hat wesentlich zum Ende der Beziehung beigetragen. So gesehen verstehe ich wirklich, wenn der Partner der Posterin darüber vielleicht nicht ganz begeistert ist und jetzt seine väterlichen "Pflichten" freudig erfüllt - vor allem, wenn es vielleicht gar nicht seine Idee oder sein Wunsch war... (Andererseits können Väter so etwas auch toll finden, soll auch vorkommen - bei meinem letzten Kind klappte das Stillen nicht, ich musste abpumpen, und mein Mann war begeistert, dass er endlich auch mal füttern konnte. :-) )

Ansonsten halte ich es allerdings für unrealistisch, schon vor der Schwangerschaft mit dem Partner einen konkreten Plan zu besprechen und auszuarbeiten - irgendwie kommt es doch alles anders, als man denkt, und vor dem ersten Kind kann man sich das in gewisser doch gar nicht wirklich vorstellen... Klar, gewisse "Grundvorstellungen" mal anzusprechen, kann nie verkehrt sein, aber gleich einen richtigen "Plan" - naja...

Allerdings bin ich der Meinung, Dein einer Vergleich in Deinem Posting an Berita hinkt: "Es ist ja auch noch kein Mann auf die Idee gekommen, von der Mutter zu fordern, daß sie ihm bei seiner Arbeit hilft, derweil er das Geld für sein Kind verdient." Das kann man doch wohl nicht vergleichen! Die meiste Arbeit, mit der man Geld verdient, muss man gelernt haben, während man die Kinderbetreuung durch eigentlich erst durchs Tun lernt - ist jedenfalls meine Erfahrung. Das kann man mit einem erlernten (Ausbildungs-)Beruf doch nicht vergleichen! Mein Partner z.B. programmiert Software für Kfz - davon verstehe ich rein gar nichts, und es gäbe garantiert massenweise schwere Unfälle, wenn ich ihm dabei "helfen" wollte. Ich selber verfasse u.a. Einspruchsentscheidungen in Finanzrechtsstreitigkeiten, wenn mein Partner mir dabei "helfen" wollte, hätte das Ergebnis wohl hinreichend wenig mit der geltenden Rechtslage zu tun...zwar weniger tragisch, da es "nur" um Geld geht, aber vielleicht auch nicht ideal... Außerdem schulden die meisten Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nicht den "Erfolg" ihrer Leistung, sondern ihr persönliches Engagement und ihre investierte Zeit - das ist eine "höchstpersönliche" Leistung, die ihnen kein Partner abnehmen könnte. Und bei Selbständigen, bei denen oft das Ergebnis Inhalt der Arbeit ist, da helfen doch öfters auch die Frauen mit, im Büro, mit Schreibarten o.ä.

(Das ist dann auch ganz normal und entspricht auch der Gesetzeslage, wonach Ehepartner einander bzw. Kinder ihren Eltern (solange sie dem elterliche Haushalt angehören) verpflichtet sind, im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten und Fähigkeiten "Dienstleistungen in Haus und Geschäft" zu erbringen. Bei Ehepartner ist dies im wesentlichen in § 1353 Abs. 1 BGB geregelt, wonach Ehegatten "einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet" sind und "füreinander Verantwortung" tragen. Daraus ergeben sich nun einmal eine Reihe von Einzelpflichten - u.a. "zur Mithilfe im gemeinsamen Haushalt" und "zur gemeinsamen Erziehung der Kinder". Die Haushaltsführung haben sie dabei in "gegenseitigem (!) Einvernehmen" (§ 1359 Abs. 1 S. 1 BGB) zu regeln (Stichentscheid des Ehemannes ist schon seit etlichen Jahren abgeschafft!), und bei der "Ausübung einer Erwerbstätigkeit" hat jeder Ehegatte "auf die Belange des anderen Ehegatten und der Familie die gebotene Rücksicht zu nehmen". Also muss man sich, so oder so, absprechen und arrangieren, aber so einfach, dass Mann einfach tagsüber arbeiten geht und dafür einen perfekt organisierten Haushalt und wohlerzogene Kinder sowie zufriedene Frauen "verlangen" dürfen - um es mal etwas überspitzt auszudrücken ;-) - ist es nun doch nicht!)

Nein, ich bin entschieden der Ansicht, dass auch ein Allein-/Hauptverdiener im Normalfall nicht nur vor/nach der Arbeit bei Haushalt und Kindern helfen KANN, sondern dass er im Rahmen seiner Möglichkeiten und Fähigkeiten auch mal mithelfen MUSS. Und so "unfähig" sind doch wohl die wenigsten Väter, dass sie nicht auch mal eine halbe Stunde sich eigenverantwortlich ums Kind kümmern könnten, oder???

Viele Grüße :-)

 
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