Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Richie am 16.07.2005, 20:40 Uhr

Jein

Hallo Leena,

natürlich sollte ein Hauptverdiener im Rahmen seiner Möglichkeiten und Chancen
daheim helfen. Das tun ja auch viele.

Problematisch wirds immer dann wenn (lange) unausgesprochene Erwartungen hervorbrechen und der Sternenglanz
frischer Liebe im Alltagsgrau verblichen
ist. Noch problematischer wirds wenn der schale Geschmack verbrauchter Liebesträume und Zukunftsgloriolen als
Schuldlast des/r Partners/in verbucht
und die Tage wie ein dauerndes
Defizit den einst Geliebten aufgebürdet wird.

Ich denke schon, daß die Eltern zeitnah
Erwartungen und Planungen absprechen
sollten.
Große Entzweiungsgefahren bergen auch
in emotionalen Übergangssituationen
alte unbewußte Beziehungsmuster.

Nun ja, die ganzen BGB §§ treffen hier,
vor allem bei timmys-mum, ja nicht zu.


****''... aber so einfach, dass Mann einfach tagsüber arbeiten geht und dafür einen perfekt organisierten Haushalt und wohlerzogene Kinder sowie zufriedene Frauen "verlangen" dürfen - um es mal etwas überspitzt auszudrücken ;-) - ist es nun doch nicht!)''****

Na, das habe ich weder gemeint, noch geschrieben.

Mein Vergleich mit der geforderten Hilfe bei der Hauptverdienerarbeit betraf eher
den Bereichsaspekt als den Qualifikationsaspekt. Bei jeder qualifizierten Arbeit gibts auch Bereiche, die von Unausgebildeten gemacht werden können.
Und, ich betone es nochmals, es kommt immer auf gewisse Absprachen und Planungen in wechselseitigem/r Respekt und Akzeptanz an. Es ist doch immer schwierig wenn ein Hauptverdiener heimkommt und ungepuffert ohne innere Vorbereitung und vollzogene Absprachen
mit gewissen Aufgaben konfrontiert wird.

Zudem ist das eben alles nur ''im Rahmen
der jeweiligen Möglichkeiten und Fähigkeiten'' realisierbar. Dabei kann es schon Streit darüber geben, wenn eine Seite versucht, die jeweiligen Möglichkeiten und Fähigkeiten des anderen zu beurteilen und die dann in Forderungen einfließen zu lassen.

Wie schon geschrieben, gilt das ja auch nur im Ehelichen-Bereich.
Obendrein ist ein unverheirateter Vater grundsätzlich ja noch nicht einmal laut §§ 1626
und 1626a BGB berechtigt und verpflichtet, ''für sein kind zu sorgen''.
MfG Richie

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.