Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Murmeline am 26.10.2004, 18:34 Uhr

Ich nochmal...

Oh sorry, ich habe übersehen, dass er ja mit dieser Frau zusammenzieht...aber ich denke, das ändert nichts am Umgangsrecht und seiner Ausgestaltung, da er die Kinder ja nicht mit ihr alleine läßt, sondern ebenfalls dort wohnt...
nochmals sorry und LG
Murmeline

 
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