Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Murmeline am 26.10.2004, 18:09 Uhr

Besuchsrecht

Deine Besorgnis in allen Ehren, aber als mitsorgeberechtigtem Vater kannst Du ihm nicht verbieten, sich mit seiner neuen Partnerin zu treffen, wenn Eure Kinder dabei sind. Was würdest Du sagen, wenn er Dir untersagen würde, in Gegenwart der Kinder Besuch eines Mannes zu bekommen...Du kannst ihn lediglich darum bitten, die neue Partnerin den Kindern erst vorzustellen, wenn die Beziehung gefestigt und auf Dauer angelegt ist, aber mehr kannst Du leider nicht tun. Bezüglich der Übernachtungen kommt es meiner Meinung nach auf das Verhältnis der Kinder zu ihrem Vater an. Wenn es vor Eurer Trennung eng und gut war, warum sollten sie nicht dort schlafen, zumindest probeweise?
Viel Glück und alles Gute!

 
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